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Presseecho / Landtag

Widerstand gegen Brandenburgs Schwerverbrecher-Pläne

Die brandenburgische SPD ist dagegen, dass künftig zu lebenslanger Haft Verurteilte bereits nach fünf Jahren Hafturlaub erhalten können. Damit verweigern die Sozialdemokraten Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) die Gefolgschaft. Er hatte im September vorigen Jahres gemeinsam mit neun weiteren Ländern erstmals den Entwurf eines Landesstrafvollzuggesetzes präsentiert. Dieses sieht Lockerungen im Vollzug vor.

In einer hitzigen Landtagsdebatte machte der Rechtsexperte der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Kuhnert, am Donnerstag deutlich, dass Hafturlaub nach fünf Jahren für die SPD nicht denkbar sei. Der Zeitpunkt liege „eher bei zehn Jahren.“ Derzeit sieht das Gesetz zehn Jahre vor. Es müsse sehr sorgsam zwischen Opfer- und Täterinteressen abgewogen werden. Kuhnert sprach sich aber für Änderungen der bestehenden Regelungen aus. Es könne nicht sein, dass Resozialisierung als oberstes Ziel gelte, die Gefangenen aber vorher jahrelang aus allen sozialen Bezügen herausgenommen werden.

Die CDU warnte vor „einer Ausweitung des staatlichen Erholungsurlaubes für Mörder“. Der Rechtsexperte Danny Eichelbaum sagte: „Brandenburg droht mit einer solchen Strafvollzugspolitik die rechtspolitische Isolation.“ Keine einzige Landesregierung stehe noch hinten den Urlaubsplänen von Justizminister Schöneburg für Schwerverbrecher. „Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hessen, Hamburg, NRW, Baden-Württemberg und Bayern haben bereits erklärt, bei der bewährten Zehn-Jahresfrist zu bleiben“, so Eichelbaum. Brandenburg dürfe nicht zu einer „Oase für Schwerverbrecher“ werden.

 

71 Straftäter zu lebenslanger Haft verurteilt

Justizminister Volkmar Schöneburg wies die Kritik zurück. Laut Schöneburg ist „die Lage katastrophal´“. Gegenwärtig säßen in Brandenburger Gefängnissen 71 zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter ein, davon mehr als die Hälfte länger als 15 und einer länger als 40 Jahre. Zwei der Insassen hätten Hafturlaub erhalten – einer nach 15 und einer nach 17 Jahren. Dies stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In den vergangenen beiden Jahren hätten 2500 Häftlinge Urlaub erhalten, dabei sei es in zwei Fällen zu Missbrauch gekommen.

Auch die FDP und die Grünen warfen der CDU Populismus vor. Bis Frühherbst soll ein Referentenentwurf zur Neuregelung des Strafvollzugs vorliegen.

Quelle: Berliner Morgenpost, 27.04.2012

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