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Heftiger Streit um liberaleren Strafvollzug - Minister Schöneburg legt Gesetzentwurf vor

Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) setzt jetzt um, was bereits im Frühjahr Wellen der Empörung ausgelöst hat. Er will den deutschlandweit liberalsten Strafvollzug schaffen. Dazu hat der Minister jetzt regierungsintern einen Gesetzentwurf für den Strafvollzug vorgelegt, der dem Tagesspiegel vorliegt. Demnach will der frühere Strafverteidiger und Landesverfassungsrichter die Gefängnisse konsequent auf Resozialisierung umstellen, die Behandlung und Therapie zur Resozialisierung von Gefangenen stärken, ihnen aber zugleich auch mehr Freiheit wie Besuchzeiten und Ausgänge gewähren. Zugleich wird die Arbeitspflicht abgeschafft, stattdessen der Besuch „sinnvoller Angebote“ wie Schule, Berufsbildung und Arbeitstherapie sogar mit Geld belohnt.

Der Strafvollzug war bislang bundesweit gesetzlich geregelt. Im Zuge der Förderalismusreform muss aber nun jedes Land sein eigenes Gesetz erarbeiten. Nach dem Brandenburger Entwurf sollen die Gefangenen künftig auch besser auf die Freiheit vorbereitet und nach der Entlassung stärker begleitet werden. Erstmals ist auch der Opferschutz im Gesetz enthalten: Mit strengeren Auflagen bei Ausgängen, sich nicht den Opfern zu nähern, und Zahlungen aus dem Knast heraus an die Opfer.

Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag kündigte „heftigen Widerstand“ gegen das Gesetz an. „Damit erhält Brandenburg das täterfreundlichste Strafvollzugsgesetz in Deutschland“, sagt Rechtsexperte Danny Eichelbaum. Das sei ein Rückschritt für die Sicherheit. Schöneburg habe „seine Rolle als einstiger Strafverteidiger, der für die Rechte und Interessen der Täter einsteht, nicht abgelegt“.

Schöneburg dagegen verteidigte sein Vorgehen, bezeichnete die CDU-Kritik als Populismus und kann auf Unterstützung von FDP und Grünen rechnen. „Resozialisierung und Sicherheit sind für mich kein Gegensatz“, sagte der Minister. „Es geht darum, die Gefangenen auf ein Leben ohne Straftaten vorzubereiten. Das schafft mehr Sicherheit.“ Zudem habe das Bundesverfassungsgericht vorgebenen, die Gefängnisse auf Resozialisierung auszurichten. Mit Behandlung und Betreuung auch nach der Entlassung könnte die hohen Rückfallquoten deutlich gesenkt werden.

Schöneburg will die bislang nur für Sexualstraftäter vorgesehene Sozialtherapie auf Gewaltstraftäter ausweiten und muss dazu eine neue Abteilung aufbauen. Zudem sollen allen Lockerungen intensive Einzelfallprüfungen vorgeschaltet werden. Dazu gehört auch der Hafturlaub. Bislang konnten Mörder diesen erst nach zehn Jahren beantragen. Das neue Gesetz sieht nach dem Hamburger Vorbild keine Frist mehr vor. Im Frühjahr hatte ein von zehn Bundesländern unter Führung Berlins erarbeiteter Musterentwurf bundesweit Empörung bei Polizeigewerkschaften und Opferverbänden ausgelöst, der eine Frist von fünf Jahren vorsah.

Ob Berlin den eigenen, noch unter Ex-Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) erarbeiteten Musterentwurf der Länder mitträgt, ist unklar. Ihr Nachfolger Thomas Heilmann äußert sich bislang nicht dazu. Es werde noch an dem Gesetz gearbeitet. Alexander Fröhlich

Quelle: Tagesspiegel, 25.08.2012

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