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Sicherheitsdebatte - CDU Brandenburg fordert nach Straftäter-Flucht Änderung beim Maßregelvollzug

Die Flucht eines Straftäters aus dem Maßregelvollzug in Teupitz (Dahme-Spreewald) hat eine neue Sicherheitsdebatte in Brandenburg ausgelöst. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, forderte gestern, den Maßregelvollzug aus der Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums herauszulösen und wie den Strafvollzug dem Justizressort zu unterstellen. „Es wäre besser, beide Bereiche in einer Hand zu haben“, sagte Eichelbaum der MAZ.

Der CDU-Politiker verspricht sich von einer Bündelung der Kompetenzen bei der Justiz mehr Sicherheit für die Bevölkerung: „Egal wo sie untergebracht sind, es handelt sich immer um Straftäter.“

Der geflohene Kevin U., der wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden war, wurde wegen einer Drogensucht in Teupitz behandelt und sollte bis September 2013 im Maßregelvollzug bleiben. Am Sonntag war er während eines begleiteten Gruppenausgangs in einem Auto entkommen, in dem seine Freundin saß. Beide hatten sich mit dem Handy des 23-Jährigen verständigt, das die Begleiter ihm gegeben hatten.

Die Sicherheitsmaßnahmen im Maßregelvollzug müssten verschärft werden, fordert Eichelbaum. Auch dass die Bevölkerung erst am Mittwoch über die Flucht informiert worden sei, sei „skandalös“. Die Polizei begründet ihre Informationspolitik mit einer Fachprognose der Ärztlichen Leitung in Teupitz. Diese schätzte den Mann, von dem weiter jede Spur fehlt, als ungefährlich ein. „Es wären nur Ängste geschürt worden“, so Polizeisprecherin Ines Filohn.

Bereits vor zehn Jahren, nach dem Mordprozess gegen den psychisch kranken Sexualstraftäter Frank Schmökel, hatte es eine Debatte über die Zuständigkeiten für den Maßregelvollzug gegeben. Damals hatte die CDU-Justizministerin Barbara Richstein der Übernahme des Maßregelvollzugs eine Absage erteilt.

Auch der aktuelle Ressortchef Volkmar Schöneburg (Linke) hält an der Aufteilung fest. „Es gibt derzeit keine Pläne, die bisher getrennten Fachaufsichten über Straf- und Maßregelvollzug im Justizressort zu konzentrieren“, sagte er der MAZ.

Das Gesundheitsressort von Anita Tack (Linke) hält die Zuordnung ebenfalls für sinnvoll. Bei Patienten des Maßregelvollzugs, die infolge einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig sind, stehe die Heilung im Vordergrund – und dafür habe das Ressort die Kompetenz.

Bis auf das Saarland, wo Maßregel- und Strafvollzug bei der Justiz angesiedelt sind, verfahren alle Bundesländer so wie Brandenburg. Mecklenburg-Vorpommern hat sich für eine Mischform entschieden: Das Justizministerium ist für die Sicherheit im Maßregelvollzug zuständig, das Sozialressort für die medizinischen Belange. (Von Marion Kaufmann)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 26.10.2012

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