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Fußfessel jetzt auch in Brandenburg - Einsatz bei Gewaltstraftätern soll ein Plus an Sicherheit bringen

Sexual- und Gewaltstraftäter können künftig auch in Brandenburg nach ihrer Freilassung mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Der Landtag in Potsdam stimmte gestern mehrheitlich der Umsetzung eines entsprechenden Staatsvertrages zu. Das Land tritt damit der in der hessischen Stadt Bad Vilbel bestehenden gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder bei.

Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) betonte in der Landtagsdebatte, dass das Land Brandenburg in Zukunft nur maßvoll von dem neuen Instrument Gebrauch machen werde. Bis jetzt liege keine gerichtliche Anordnung zum Tragen des Geräts vor. Jährlich erwartet Schöneburg höchstens drei bis fünf Fälle.

„Die elektronische Fußfessel bringt einen Mehrwert an Sicherheit“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum.

Mit der elektronischen Regelung der Fußfessel lassen sich Zonen definieren, die Träger der Fessel entweder nicht verlassen oder nicht betreten dürfen. So könnte das System etwa Alarm schlagen, wenn sich ein Sexualstraftäter von seinem Wohnort entfernt oder einen Kindergarten betritt. Die Überwachung erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. (dpa)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 15.11.2012

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