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Das lange Warten vor dem Sozialgericht - Opposition kritisiert Verfahrensdauer / Zu wenig Personal / Ministerium weist Vorwürfe als "tendenziös" zurück
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- Montag, 26. November 2012 07:44
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Dieser Spruch gilt in Brandenburg derzeit ganz besonders: In der Sozialgerichtsbarkeit etwa müssen Kläger durchschnittlich eineinhalb Jahre auf ein Urteil warten.
Potsdam. In Brandenburg dauern Gerichtsverfahren immer länger. Wie aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des CDU- Rechtspolitikers Danny Eichelbaum her- vorgeht, müssten Kläger, die ein Zivil- verfahren vor dem Landgericht führten, durchschnittlich 10,5 Monate auf ein Urteil warten. Im Jahr 2009 waren es nur neun Monate, der Bundesdurch- schnitt liegt bei acht Monaten. Und die Verfahrensdauer an den Sozialgerichten im Land ist ja fast schon legendär: 16,3 Monate wartet ein Kläger derzeit durch- schnittlich auf sein Urteil.
"Besonders bemerkenswert ist, dass Opfer des SED-Unrechtsregimes trotz fast halbierter Fallzahlen immer noch durchschnittlich 12,8 Monate auf ihre Rehabilitierung warten müssen", sagt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion, Andrea Vos- shoff. "Im Jahr 2008 lag die Bearbei- tungszeit noch bei 8,5 Monaten, obwohl erheblich mehr Anträge eingingen."
Für den Unionspolitiker Eichelbaum ist die Ursache der langwierigen Verfahren schnell ausgemacht. "Brandenburgs Justiz braucht langfristige Personalent- wicklungskonzepte", sagt Eichelbaum. Die Gerichte benötigten vor allem eine angemessene Zahl von Rechtspflegern und Justizbeschäftigten im nichtrichter- lichen Bereich.
Ähnlich äußerte sich die rechtspoliti- sche Sprecherin der FDP, die Abgeord- nete Linda Teuteberg. "Vertretbare Ver- fahrensdauern erfordern eine ausrei- chende Personalausstattung der Bran- denburger Gerichte", erklärte sie gegen- über der RUNDSCHAU. Die von Justiz- minister Volkmar Schöneburg (Die Linke) im Sommer angekündigte Ein- stellung von 15 Proberichtern für Sozial- und Verwaltungsgerichte sei deswegen "ein erster Schritt". "Leider ist © PMG Presse-Monitor GmbH dieses Problem aber weder neu noch so einfach zu lösen, dass es nicht auch unter anderen Inhabern des Justizres- sorts bestanden hätte", so Teuteberg. Das Justizministerium indes weist die Vorwürfe der CDU als "tendenziös" zurück. 2001 etwa habe eine Rehabili- tierung von Opfern des SED-Unrechts- regimes noch 24 Monate gedauert. "Eine Feststellung, unter der derzeiti- gen Regierung käme es durchweg zu längeren Verfahrenslaufzeiten, ist falsch", so eine Sprecherin des Ministe- riums.
Und auch die SPD-Landtagsfraktion verweist darauf, dass das Problem der überlangen Verfahrensdauer schon unter CDU-Justizministern bestanden habe. "Die ehemaligen CDU-Justizminister Schelter, Richstein und Blechinger tra- gen für die Situation an den Gerichten eine erhebliche Mitverantwortung", sagt der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Matthias Beigel. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit habe Brandenburg im Ländervergleich relativ kurze Verfah- rensdauern, auch entschieden die Arbeitsgerichte in Brandenburg so schnell wie in kaum einem anderen Bundesland. Seit Amtsantritt von Rot- Rot habe sich auch die Situation an den Verwaltungsgerichten leicht gebessert. In der Sozialgerichtsbarkeit dagegen sei die Gesetzgebung des Bundes ein Pro- blem: Hier müssten Gesetze so überar- beitet werden, dass sie weniger Klagen nach sich ziehen.
Quelle: Lausitzer Rundschau, 24.11.2012