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18 Wohnungen für gefährliche Straftäter Gesetz zur Sicherungsverwahrung im Kabinett
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- Mittwoch, 12. Dezember 2012 08:42
Bei der Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern setzt Brandenburg auf Therapie und Freiheit statt Wegschließen. Das geht aus dem Entwurf für das erste Gesetz zur Sicherungsverwahrung hervor, den das rotrote Kabinett am Dienstag in Potsdam verabschiedet hat. Die CDU kritisierte das Papier. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sagte, das Gesetz schaffe die Grundlage für eine grundgesetz-und menschenrechtskonforme Sicherungsverwahrung. Unter strengerBeachtung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werde die Sicherungsverwahrung auf eine individuelle Therapie ausgerichtet.
Erstmals erhielten die Sicherungsverwahrten einen Rechtsanspruch auf die Therapie. Das Gesetz gewährleiste ebenso eine Resozialisierung der Straftäter wie den Schutz der Bevölkerung.
Die Sicherungsverwahrung muss auch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 deutschlandweit reformiert werden.
Schöneburg sagte, auf der Grundlage modernster Forschung solle den Menschenein Leben in sozialer Verantwortung ermöglicht werden. Das gelte auch für die wenigen Personen, die nach verbüßter Haftstrafe zum Rückfall neigen, betonte der Linke-Politiker und fügte
hinzu: "Wir dürfen niemanden aufgeben."
Das Gesetz enthalte aber auch Bestimmungen für nicht therapierbare oder therapieunwillige Gefangene.
Für die Sicherungsverwahrung wird auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt in Brandenburg/Havel ein Neubau mit
18 Wohneinheiten errichtet. Das Gebäude wird nach Angaben des Justizministeriums zehn bis elf Millionen Euro kosten. Dort sollen die Untergebrachten "bei größtmöglicher Bewegungsfreiheit bestmöglich auf ein straffreies Leben vorbereitet werden".
Mit dieser Art der Unterkunft werde das verfassungsrechtlich verankerte Abstandsgebot zum regulären Strafvollzug gewährleistet, sagte Schöneburg.
Das Leben in der Sicherungsverwahrung sei den allgemeinen Lebensverhältnissen anzupassen, soweit dem keine Sicherheitsbelange entgegenstünden. Wie der Minister weiter erläuterte, sollen die Sicherungsverwahrten frühzeitig auf die Freiheit vorbereitet werden. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass Lockerungen erprobt werden. Auch ist ein Rechtsanspruch auf mindestens vier begleitete Ausgänge im Jahr verankert worden. Ferner sollen die Betroffenen in den offenen Vollzug wechseln, sobald sie dessen besondere Anforderungen erfüllen.
In Brandenburg sind derzeit acht Männer in Sicherungsverwahrung. Prognosen zufolge könnten es im Jahr 2020 bis zu 18 Personen sein. Um den Vollzug der Sicherungsverwahrung effektiv zu gestalten, plant Brandenburg eine Kooperation mit anderen Ländern.
CDU-Experte Danny Eichelbaum äußerte allerdings Zweifel. Die von Schöneburg schon im August 2011 angekündigte Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern sei kläglich gescheitert. Außerdem sei fraglich, ob die verfassungsrechtlichen Vorgaben rechtzeitig umgesetzt werden können.
Dem Justizminister fehle das Personal, um die hohen Ansprüche zur Resozialisierung zu erfüllen. Die Landesregierung wolle im Justizvollzug 169 Stellen streichen, darunter auch solche für Pädagogen und Psychologen. Susann Fischer
Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 12.12.2012