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CDU lehnt Vollzugsgesetze ab

(dpa) Justizminister Volkmar Schöneburgs (Linke) Gesetze für den Strafvollzug und die Sicherungsverwahrung stoßen bei der CDU auf Ablehnung. Wie angekündigt stimmte die Fraktion am Donnerstag im Rechtsausschuss des brandenburgischen Landtags gegen die Entwürfe. "Der Opferschutzgedanke kommt nicht genug zum Tragen", sagte ihr rechtspolitischer Sprecher Danny Eichelbaum. Die CDU-Fraktion war zuvor mit Änderungsanträgen gescheitert, die unter anderem strengere Regeln für Ausgänge von Straftätern zum Ziel haben. Zudem strebt die CDU einen Opfer-Entschädigungsfonds an, in den ein Teil des Geldes der Strafgefangenen einfließen soll. Die Gesetze sollen in der kommenden Woche abschließend im Landtag beraten werden.

Gewerkschaft, Verbände und Justizexperten hatten in den Anhörungen Zweifel daran geäußert, dass das geplante neue Vollzugsgesetz mit dem vorhandenen Personal umsetzen lässt. Bei Fachleuten erfährt das Konzept zwar viel Zuspruch. Die Umsetzung mache jedoch eine qualitativ und quantitativ bessere Ausstattung in finanzieller und personeller Hinsicht erforderlich, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug, Willi Köbke.

In seinem Gesetz stellt Schöneburg die Resozialisierung in den Mittelpunkt. Sein Konzept sieht zahlreiche umstrittene Lockerungen vor. Grundlage ist ein Musterentwurf, auf den sich Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen 2011 verständigt hatten.

Eng verbunden mit dem neuen Gesetz ist das Konzept zur Sicherungsverwahrung. Dies muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht bis zum 1. Juni umgesetzt werden. Im vergangenen November hatte der Bundesrat grünes Licht für eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung gegeben.

Dafür sollen in der Mark auf dem Gelände der Haftanstalt Brandenburg/Havel entsprechende Wohneinheiten entstehen. Weil der geplante Neubau für etwa 10,4 Millionen Euro erst 2014 fertig ist, will Schöneburg eine Zwischenlösung in den bestehenden Gebäuden schaffen. Derzeit befinden sich acht Männer in Sicherungsverwahrung. Bis 2020 werden es laut Ministerium bis zu 18 werden.

Quelle: Märkische Oderzeitung, 19.04.2013

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