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Land nimmt Gesetz zur Sicherungsverwahrung an - Deutliche Mehrheit im Potsdamer Parlament stimmt für das Regelwerk / Scharfe Kritik erneut von der CDU
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- Samstag, 27. April 2013 07:26
Im vergangenen Jahr legten die Karlsruher Richter fest, dass die unbegrenzte Verwahrung besonders gefährlicher Straftäter von Bund und Ländern neu geregelt werden muss. Weswegen sich am Donnerstag auch der Potsdamer Landtag mit der Sicherungsverwahrung beschäftigte.
Potsdam. Die Neuregelung geht bis in die Sprache. Statt vom "Verwahrraum" ist künftig vom "Zimmer" die Rede. Sexualverbrecher, Mörder und andere Kriminelle, die in Brandenburg wegen besonderer Gefährlichkeit zur Sicherheitsverwahrung, also zu einem zeitlich unbegrenzten Verbleib in einer geschlossenen Einrichtung verurteilt wurden, haben künftig einen Anspruch auf eine Unterbringung mit getrennten Wohn- und Schlafbereichen und individualisierte, auf den entsprechenden Täter zugeschnittene Therapieangebote.
So steht es im Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung, das der Potsdamer Landtag am Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen außer der CDU verabschiedete. Anlass für das Gesetz, das derzeit sie- ben Gefangene in den Haftanstalten Luckau/Duben und Brandenburg (Havel) betrifft, war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Es legte fest, dass sich die Sicherungsverwahrung künftig deutlich von der Strafhaft unterscheiden müsse.
Denn wer sich in der Sicherungsverwahrung befindet, hat seine Strafe bereits abgesessen. "Es handelt sich nicht um Straftäter, sondern um Menschen die ihre Strafe verbüßt haben, und lediglich eine Prognose zu besondere Gefährlich- keit bekommen haben", sagte die Grünen-Landtagsabgeordnete Sabine Niels in der Debatte. "Es geht um potentielle Straftäter." Geplant ist deswegen auch der Neubau einer eigen Unterbringung für Sicherungsverwahrte in Brandenburg (Havel).
Und Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) erinnerte an die Geschichtevollzogen worden, obwohl die Täter ihre Haft bereits verbüßt hatten. "Jetzt erst stellen wir wirklich sicher, dass es eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist." Deutlich anderer Meinung war der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum. "Das Ziel der CDU ist der bestmögliche Schutz der Allgemeinheit", so Eichelbaum.
Wie schon bei dem am Mittwoch verabschiedeten Justizvollzugsgesetz warf er der Landesregierung vor, "die Rechte und Freiheiten der Verwahrten übermäßig zu Lasten der Sicherheit" auszudeh- nen. Das Täter Geld dafür erhielten, dass sie an einer Therapie teilnehmen, während Opfer für eine Therapie bezahlen müssten, sei "schlicht nicht vermittelbar". Außerdem fehle das für die Therapieangebote nötige Personal.
Das kritisierte auch die Landtagsabgeordnete der FDP, Linda Teuteberg. "Aber unsere Aufgabe ist es, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen", sagte Teuteberg. "Und bei all jenen, bei denen die Gefährlichkeit nicht gemindert werden kann, ist nun eine sichere Unterbringung sichergestellt." Benjamin Lassiwe
Quelle: Lausitzer Rundschau, 26.04.2013