Presseecho / Teltow-Fläming
Kreisverwaltung verteidigt Alleen-Erlass - Statistik gibt Befürwortern eines 70-km/h-Tempolimits Recht
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- Mittwoch, 30. Oktober 2013 10:12
Von Hartmut F. Reck. Kreisverwaltung Teltow-Fläming hat den Alleen-Erlass des Landes Brandenburg verteidigt. Er sei eine Reaktion der Landesregierung auf die Entwicklung des Unfallgeschehens auf den Straßen im Land Brandenburg, heißt es in einer Antwort auf eine sogenannte Kleine Anfrage des CDU-Kreistagsabgeordneten Danny Eichelbaum. Dieser unterstellt darin, dass es durch den Erlass "zu einer nicht unwesentlichen und unnötigen Erhöhung der Fahrzeiten der Berufspendler" komme. Außerdem geht der christdemokratische Kommunalpolitiker davon aus, dass der Alleen-Erlass, der bei einem dichten Baumbestand eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 70 Stundenkilometer vorsieht, "zu einem immensen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand für die Landkreise führt".
Die Kreisverwaltung stützt sich in ihrer Argumentation auf die Statistik. So hätte die Anzahl der Baumunfälle schon 1998 mit der Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 Stundenkilometer um mehr als 70 Prozent abgenommen. Allerdings sei die Unfallhäufigkeit von 2008 bis 2010 wieder leicht angestiegen.
In diesem Zeitraum gab es nach Angaben aus der Verwaltung im Landkreis 18 tödliche Unfälle. Damit stand man im Land Brandenburg an der Spitze der Statistik. 2011 waren es vier Menschen, die außerorts bei Baumunfällen ums Leben kamen, 2012 waren es nochmal zwei. Die Anzahl der Verletzten stieg sogar um 29 und die der Schwerverletzten um 33 Prozent. Auch 2012 war Teltow-Fläming bei der Zahl von Unfällen mit verletzten Personen der traurige Spitzenreiter im Land - trotz Tempo 80.
Bis Jahresmitte, so heißt es, wurde im Landkreis an 18 Strecken auf einer Gesamtlänge von gut 26 Kilometern die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 Stundenkilometer heruntergeschraubt. Wie viel den Kreis diese administrativen Maßnahmen kosten, werde nicht gesondert erfasst. Die Kosten für die neuen Verkehrsschilder müssen die jeweiligen Straßenbaulastträger übernehmen. Das sind bisher das Land, der Bund und eine Gemeinde (Großbeeren).
Nach Ansicht der Kreisverwaltung Teltow-Fläming gibt es nur zwei Möglichkeiten, die Folgen eines Aufpralls auf einen Baum wirkungsvoll zu verringern: Entweder reduzieren die Autofahrer die Geschwindigkeit ihrer Fahrzeuge oder ein möglicher Zusammenstoß mit einem Straßenbaum wird durch die lückenlose Anordnung von Leitplanken - im Behördendeutsch Fahrzeug-Rückhaltesystemen genannt - vermieden.
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 29.10.2013