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Presseecho / Teltow-Fläming

"Chance für einen Neuanfang" - CDU-Abgeordneter Danny Eichelbaum sieht Nachholbedarf beim Landesentwicklungsplan

MAZ: Das Oberverwaltungsgericht hat im Juni den Landesentwicklungsplan für die Länder Berlin und Brandenburg für unwirksam erklärt. Mit welcher Begründung?

Danny Eichelbaum: Die Stadt Dahme hatte gemeinsam mit 16 anderen kleinen Gemeinden gegen die Rechtsverordnung geklagt, weil das Land den Förderstatus von 100 kleinen Gemeinden im ländlichen Raum abgeschafft hat. Brandenburg ist somit das einzige Bundesland ohne Grundzentren. Das Oberverwaltungsgericht urteilte, dass der Landesentwicklungsplan gegen die Verfassung des Landes Brandenburg verstößt. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, die Landesregierung versucht, Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Welche Kommunen im Kreis Teltow-Fläming werden gefördert?

Eichelbaum: Das sind Jüterbog, Luckenwalde, Ludwigsfelde und Zossen. Diese Mittelzentren erhalten eine jährliche Förderung in Höhe von 800 000 Euro vom Land, um das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben im Umland mit abzusichern.

Wieso gibt es dagegen Protest?

Eichelbaum: Schon bei der Verabschiedung des neuen Landesentwicklungsplanes im Jahr 2009 haben unter anderen die Bürgermeister von Trebbin, Baruth, Rangsdorf, Blankenfelde-Mahlow und Dahme in einem offenen Brief an den Landtag und die Landesregierung auf die Benachteiligung des ländlichen Raumes hingewiesen. Völlig unverständlich war, warum die größte Gemeinde des Landkreises, Blankenfelde-Mahlow, nicht Mittelzentrum geworden ist.

Was regelt der Landesentwicklungsplan Brandenburg?

Eichelbaum: Er bestimmt nicht nur, welche Orte als Mittel-und Oberzentren eine finanzielle Förderung für die Daseinsvorsorge im Land erhalten, sondern legt unter anderem auch die raumordnungsrechtlichen Ziele für die Verkehrspolitik, die Umweltpolitik, die Energiepolitik und die Bauleitplanung fest und ist ebenso gesetzliche Grundlage für den Teilregionalplan Windenergie der Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming. Alle Gemeinden und Kreise sind daran gebunden.

Welche Auswirkungen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für unsere Region?

Eichelbaum: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte es dazu kommen, dass die Mittelzentren ihre finanzielle Zusatzförderung zurückzahlen und die Planungen der Gemeinden und des Landkreises, die auf den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg aufbauen, überarbeitet werden müssten. Davon wäre unter Umständen auch die Ausweisung von Windkraftgebieten betroffen.

Müsste die Planung dann nicht völlig überarbeitet werden?

Eichelbaum: Wir haben die Chance für einen Neuanfang. Der Landesentwicklungsplan sollte auf völlig neue Beine gestellt werden. Der ländliche Raum darf nicht abgehängt werden. Auch kleine Gemeinden brauchen eine eigene finanzielle Förderung, um die Daseinsvorsorge abzusichern, zum Beispiel Bildungs-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen oder Feuerwehren. Wir müssen auf die demographischen Auswirkungen besser reagieren und benötigen auch ein neues Verkehrskonzept.

Gibt es Folgen für die Windkraft?

Eichelbaum: Der neue Landesentwicklungsplan sollte Regelungen enthalten, um den Bau von weiteren Windkraftanlagen im Land zu begrenzen. Insofern können vor allem die Gemeinden im ländlichen Raum und die Windkraftgegner neue Hoffnungen schöpfen.

Interview: Martina Burghardt

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 17.07.2014

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