Presseecho / Teltow-Fläming
Innenministerium: 2014 über hundert Abschiebungen
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- Samstag, 07. Februar 2015 16:09
Im Jahr 2014 haben in Brandenburg mindestens 112 Abschiebungen stattgefunden. Das sagte die stellvertretende Sprecherin des Potsdamer Innenministeriums, Susann Fischer, gestern auf Nachfrage des „Prignitzers". Zuvor hatte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, der Landesregierung in einer Pressemitteilung vorgeworfen, „keinerlei Erkenntnisse über die Vollstreckung vollziehbarer Ausreisepflichten" zu besitzen.
Der Abgeordnete hatte kürzlich eine kleine Anfrage zur Dauer der Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten an die Landesregierung gestellt. Daraus ergab sich, dass in Brandenburg 2014 insgesamt 3136 Ausländer lebten, deren Asylverfahren endgültig abgelehnt wurden. Sie waren zu einer Ausreise verpflichtet. „Zu einem effektiven Asylsystem gehören auch die notwendigen Schritte, damit rechtsgültig abgelehnte Bewerber in ihre Heimatländer zurückkehren", so Eichelbaum. In der Antwort hatte der Minister für Justiz und Europaangelegenheiten, Helmut Markov (Linke), erklärt, dass es im Land keine Statistiken darüber gebe, wie viele abgelehnte Asylbewerber wirklich abgeschoben wurden.
Die Sprecherin des Innenministeriums bestätigte das auf Nachfrage. Für die Abschiebungen seien die Ausländerbehörden der Landkreise verantwortlich. Sie seien nicht verpflichtet, derartige Vorgänge dem Land zu melden. Allerdings führten Abschiebungen regelmäßig zu einer Kostenabrechnung der Ausländerbehörden der Landkreise bei der zentralen Ausländerbehörde. Daraus könne man ersehen, dass es 2014 mindestens 104 Abschiebungen rechtskräftig zur Ausreise verpflichteter Menschen gab, die von der Ausländerbehörde und den Kommunen veranlasst wurden. Weiterhin wurden acht Personen abgeschoben, die sich illegal im Land aufhielten. 286 Ausreisepflichtige verließen das Land im vergangenen Jahr demnach freiwillig.
Eichelbaum betonte in seiner Pressemitteilung, dass Deutschland ein funktionierendes Asylsystem benötige. „Nach dem Grundgesetz genießen politisch Verfolgte in Deutschland Asylrecht", so der CDU-Abgeordnete. Menschen, die zu Recht Anspruch auf Asyl erheben, müsse schnellstmöglich die rechtsgültige Sicherheit einer Zuflucht gewährt werden.
Quelle: SVZ, 07.02.2015