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Presseecho / Teltow-Fläming

Baugenehmigung erteilt - Traditionsfleischerei Bendig in Mahlow ist gerettet

Wegen eines „Schwarzbaus“ und Streit mit dem Nachbarn drohte der Fleischerei das Aus. Via Facebook hatten sich Tausende solidarisiert.

Die Traditionsfleischerei Bendig in Mahlow darf weitermachen. "Eine Baugenehmigung kann erteilt werden", gab die Landrätin von Teltow-Fläming, Kornelia Wehlan (Linke) am Montag bekannt. "Es wurde eine Lösung gefunden, die den Interessen beider Seiten gerecht wird: Der Betriebslauf wird nicht mehr eingeschränkt als unbedingt nötig, er muss aber zugleich den benachbarten Wohnbedürfnissen gerecht werden."

Aus ganz Deutschland waren seit vergangenem Jahr von weit mehr als 1000 Unterstützern Solidaritätsbekundungen auf der Facebook-Seite "Bendig muss bleiben" zu lesen , nachdem die Behörden nach 20 Jahren den Küchenanbau der Fleischerei am Stammsitz in Mahlow als "Schwarzbau" eingestuft und die Küchennutzung untersagt hatten. Ein Nachbar hatte sich über Geruchsbelästigungen beschwert. Dabei stellte sich heraus, dass es angeblich keine Baugenehmigung für die ausgebaute Küche gibt.

Die Fleischerei mit Filialen in Wildau, Rangsdorf, Potsdam und Berlin, bereitet in dem Anbau den Mittagstisch, den Imbiss und das Catering vor. Die Behörde forderte von Inhaber Rainer Bendig, dass er die einstige Baugenehmigung vorlegt. Doch der konnte zwar einen umfangreichen Schriftverkehr zum Ausbau der alten Schmiede Anfang der 90er-Jahre vorweisen, nicht aber das entscheidende Dokument.

Der 62-Jährige hatte geplant, das Unternehmen aus gesundheitlichen Gründen bald an seinen 38-jährigen Meister zu übergeben, der bei ihm gelernt hat. "20 Jahre lang hat die Behörde alles geduldet und nichts gemacht, jetzt stehen 80 Arbeitsplätze auf dem Spiel", kritisierte auch der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum. Im Internet entlud sich der Ärger. "Der Traditionsbetrieb Bendig ist wieder ein Beispiel dafür wie in diesem Land mit Kleinunternehmern und Altbewährten umgegangen wird", schrieb eine Frau. "Wegen jedem Furz braucht man Genehmigungen…"

In Abstimmung mit den beteiligten Behörden, aber auch dem Antragsteller selbst und seiner Rechtsanwältin konnten letztlich Regelungen gefunden werden, die für alle Seiten verträglich erscheinen, teilte der Landkreis jetzt mit. Der Schornstein der Küche als Quelle der Geruchsbelästigung werde etwa 25 Meter nach Westen verlegt, sodass die Intensität der am benachbarten Wohnhaus ankommenden Gerüche deutlich minimiert wird. Betriebszeiten würden im Sinne des Lärmschutzes reduziert. von Gudrun Mallwitz

Quelle: Berliner Morgenpost, 12.04.2016

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