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Kreis verteidigt Anbau der Grafschaft

Die Kreisverwaltung verteidigt die Erteilung der Baugenehmigung für den Neubau der Grafschaft in Kloster Zinna. "Aus der Sicht der Unteren Bauaufsichtsbehörde war das Urteil überraschend" , heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage des Kreistagsabgeordneten Danny Eichelbaum (CDU) zum drohenden Abriss des Hauses. Die Bauaufsicht habe laut der Antwort beim wichtigen Merkmal des "Einfügens in die Umgebung" des modernen Anbaus auch die gegenüberliegende Straßenseite betrachtet, "wo sich Hauptnutzungen in vergleichbarer Bebauungstiefe befinden. Das Verwaltungsgericht Potsdam war dagegen der Ansicht, dass der Straße eine trennende Wirkung zukomme." Nachbarn verlangen den Abriss, weil das Haus zu groß und zu dicht an ihr Grundstück gebaut worden ist. Nachdem das Verwaltungsgericht ihnen Recht gegeben hat und der Kreis das Haus duldete, haben die Nachbarn Untätigkeitsklage gegen den Kreis erhoben. Zum aktuellen Stand der Verhandlungen schreibt Dezernentin Silke Neuling, dass "die rechtlichen Möglichkeiten der Kreisverwaltung in dieser Phase des Verfahrens beschränkt" seien. Die Frage einer Entschädigungszahlung stelle sich derzeit nicht, da "gegenwärtig noch kein Schaden entstanden ist, weil das Gebäude noch genutzt werden kann." Der Eigentümer des strittigen Hauses will den drohenden Abriss durch einen Bebauungsplan verhindern, dessen Kosten er alleine trägt. Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde von den Jüterboger Stadtverordneten bereits beschlossen. Auch gegen diesen Plan wurde bereits Klage von den Nachbarn angedroht.

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 23.06.2016

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