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Presseecho / Teltow-Fläming

Keine Gebühren mehr für Trichinen-Check - Wildschweinjagd soll für Jäger keine zusätzlichen Kosten verursachen – Kompetenzstreit zwischen Kreistag und Verwaltung kocht hoch

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) rückt weiter vor, auch wenn sie Deutschland und Brandenburg noch nicht erreicht hat. Um das zu verhindern, sind die Jäger dazu aufgefordert, mehr Wildschweine abzuschießen, weil sie als Überträger der Schweinepest gelten. Dafür sollen die Jäger nicht noch finanziell belastet werden für die anfallende Trichinenuntersuchung durch das Veterinäramt, zumal sie schon unter dem Preisverfall für Wildbret zu leiden haben.

Darüber herrschte bei der jüngsten Sitzung des Kreistags Einigkeit. Ein entsprechender Antrag wurde von der SPD, der Linken, der CDU und von Bauernverband/ FDP eingereicht. Demnach soll der Landkreis vom 1. Mai diesen Jahres bis zum 31. Dezember kommenden Jahres auf die Untersuchungsgebühr verzichten.

In einer Stellungnahme der Kreisverwaltung riet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt dazu, nicht nur Jäger davon zu befreien, sondern auch die Wildverarbeitungsbetriebe. Außerdem wäre es ratsam, die Geltungsdauer zunächst nur bis zum 31. Dezember diesen Jahres festzulegen. In einer anschließenden Evaluation sei darzulegen, ob die Aussetzung der Gebührenerhebung tatsächlich zu einer Erhöhung der Abschussraten bei Schwarzwild geführt habe, heißt es in der von Landrätin Kornelia Wehlan (Linke) unterschriebenen Stellungnahme. Der Antrag wurde entsprechend geändert und einstimmig beschlossen.

Eine Missstimmung entstand aber unmittelbar danach, als Landrätin Wehlan darauf hinwies, dass der Kreistag über eine Gebührenerhebung überhaupt nicht zu entscheiden habe. Dies sei vielmehr eine „Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung“ durch das Land. Das heißt: Die Landrätin handelt hier als untere Landesbehörde und nicht im Auftrag des Kreistags. Da waren die Kreistagsabgeordneten dann doch etwas baff. Wozu hatten sie sich denn die ganze Arbeit mit dem Antrag gemacht, hieß die Frage.

„Nach dieser deutlichen Entscheidung des Kreistags“, wollte Winand Jansen (SPD) wissen, woher diese plötzliche rechtliche Einschätzung komme. „Doch nicht etwa von der Stelle“, mutmaßte er, ohne genau zu sagen, wen er meinte, die schon häufiger merkwürdige Rechtsauffassungen kundgetan habe. Darauf ging die Landrätin nicht ein, versicherte aber: „Ich werde mit Ihrem Beschluss ernsthaft umgehen.“ Sie werde ihn rechtlich prüfen, weil sie ja auf das Recht vereidigt sei. Das seien die Kreistagsmitglieder auch, meinte CDU-Fraktionschef Danny Eichelbaum: „Diese rechtliche Bewertung ist uns neu. Wir werden darauf achten, dass der Beschluss umgesetzt wird!“. Wenn die Landrätin der Meinung sei, dass der Beschluss des Kreistags rechtswidrig wäre, meinte SPD-Fraktionsvorsitzender Detlef Schlüpen, müsse sie den Beschluss beanstanden. Allerdings seien solche Beschlüsse in anderen Landkreisen schon umgesetzt worden.

„Ich habe erst heute davon Kenntnis erhalten“, sagte Wehlan, so dass sie den Sachverhalt nicht mehr in die Stellungnahme der Kreisverwaltung einarbeiten konnte. Und: „Das Rechtsamt war nicht einbezogen.“ „Warum kommt man dann erst jetzt damit aus dem Busch?“, wollte Jansen wissen, und Eichelbaum legte nach: „Welches Amt hat heute noch mal eine Stellungnahme abgegeben, nachdem die Kreisverwaltung ihre schon fertig hatte?“ Derart in die Enge getrieben, ruderte Kornelia Wehlan zurück: „Das kam vom Antikorruptionsbeauftragten, was mir von der Rechtsamtsleiterin übermittelt wurde.“ Wahrscheinlich wären jetzt zumindest bei Jansen und Eichelbaum der Kragen geplatzt, weil der Antikorruptionsbeauftragte sehr wohl auch noch Mitarbeiter des Rechtsamts ist. Doch ging Andreas Muschinsky (CDU) dazwischen, um auf die eigentliche Absicht des Antrags zu erinnern: „Bitte entspannen Sie sich“, bat er. „Ich warte auf eine Aufhellung durch die Landrätin. Die politische Botschaft ist doch klar.“

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 03.05.2018

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