info@danny-eichelbaum.de       03378 / 548 08 88

Presseecho / Teltow-Fläming

Zossen lehnt Vergleich im Millionen-Streit gegen den Kreis ab

Überraschend deutlich wollen die Stadtverordneten von Zossen weiter gegen den Landkreis Teltow-Fläming klagen. Es geht um zweistellige Millionen-Beträge an Kreisumlage und den politischen Frieden im Kreis.

Eindeutig abgelehnt – im Streit um falsch berechnete Kreisumlage-Millionen votierten die Stadtverordneten von Zossen gegen den vom Verwaltungsgericht Potsdam vorgeschlagenen Vergleich mit dem Kreis Teltow-Fläming. Nach kontroverser Diskussion und dem erneuten und engagierten Auftritt des Potsdamer Anwalts Matthias Dombert fiel die Entscheidung nur Minuten vor 22 Uhr, dem Ende der Sitzung an diesem Tag, überraschend deutlich. In namentlicher Abstimmung plädierten 17 Stadtverordnete – unter ihnen Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller (FDP) – gegen die Annahme des Vergleichs; fünf wollten ihn, fünf enthielten sich der Stimme.

Andere Kommunen warten ebenfalls auf Entscheidung

Auf den Weg gebracht hatte die Klage Schwarzwellers Vorgängerin Michaela Schreiber (Plan B). Auf die Entscheidung warten inzwischen auch andere Kommunen im Kreis gespannt, sie wird als Präzedenzfall gesehen. Zwar hatte allein Zossen gegen die Kreisumlage-Bescheide 2015 und 2016 geklagt. Jedoch gegen spätere Bescheide hatten weitere Kommunen Widerspruch eingelegt.

Geklagt hatte die Stadt Zossen 2015, dass sie zu Unrecht 10,6 Millionen Euro Kreisumlage zahlen musste, der Betrag sei auf falscher Grundlage berechnet worden. Bei der Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam schlug das Gericht im November 2020 einen Vergleich vor, mit dem die Stadt Zossen für die Jahre 2015 und 2016 – dafür hatte sie 18,2 Millionen Euro Kreisumlage gezahlt – knapp drei Millionen Euro sofort bekommt. Plus Zinsen und Gerichtskosten wären das nach Domberts Worten etwa 3,5 Millionen Euro. Geld, das die Kommune sofort bekommen hätte. Eindringlich hatte Dombert den Stadtverordneten erklärt, dass er den Vergleich um des kommunalen Friedens im Landkreis favorisiere.

Nun klagt Zossen weiter. Mit dem prominenten Kommunalrechtler an der Seite, der zu diesem Thema inzwischen bundesweit erfolgreich unterwegs ist, und mit der sicher scheinenden Hoffnung zu gewinnen: Das Gericht war inhaltlich Domberts Argumenten gefolgt, die Kreisumlage war nicht korrekt zustande gekommen. Von 2015 bis 2020 hat Zossen mehr als 60 Millionen Euro Kreisumlage gezahlt. Wann und ob tatsächlich mehr als die drei Vergleichs-Millionen in Zossen ankommen, ist ungewiss.

Landrätin bedauert Entscheidung

Landrätin Kornelia Wehlan (Die Linke) will die Zossener Entscheidung am Donnerstag nicht kommentieren. Das stünde dem Landkreis nicht zu, erklärte sie gegenüber der MAZ. Der Kreistag hatte am 14. Dezember 2020 dem Vergleich zugestimmt – mit 31 Ja- und zwölf Nein-Stimmen. „Der Landkreis bedauert, dass eine vergleichsweise Einigung nicht zustande gekommen ist – im Sinne einer in die Zukunft gerichteten Lösung“, sagte Wehlan.

Eichelbaum: „Siegesgewiss kann sich keine Seite sein“

Danny Eichelbaum(CDU), Vorsitzender des Kreistags Teltow-Fläming und Landtagsmitglied, erklärt in einer ersten Reaktion: „Die Stadtverordnetenversammlung Zossen hat eine souveräne Entscheidung getroffen, die alle Beteiligten akzeptieren müssen.“ Dennoch bedauere er die Ablehnung des Vergleichsvorschlags. „Denn der vom Verwaltungsgericht Potsdam vorgeschlagene Vergleich hätte zu einem Rechtsfrieden zwischen der Stadt Zossen und dem Landkreis Teltow-Fläming geführt und allen einen jahrelangen ungewissen Rechtsstreit erspart.“ Nun werde es keine politische Streitbeilegung mehr geben, sondern Richter würden entscheiden, ob die Erhebung der Kreisumlage vom Landkreis 2015 und 2016 rechtmäßig war. „Siegesgewiss kann sich dabei keine Seite sein“, so Eichelbaum.

Auch SPD-Kreistags- und -Landtagsmitglied Helmut Barthel bedauert die Entscheidung der Zossener Stadtverordneten, sie verlängere den Schwebezustand. „Damit gibt es weiterhin Rechtsunsicherheit für Zossen und für den Landkreis“, so Barthel. Der Richter beziehungsweise das Gericht habe mit dem Vergleichsvorschlag die Kreisumlage ja nicht generell in Frage gestellt, sondern deutlich gemacht, dass es einen gründlichen Abwägungsfehler gab. Barthel sagt: „Der führt aber eben nach Gerichtserkenntnis nicht zu einer Kreisumlage von null Euro für Zossen. Das suggeriert aber die Argumentation des Anwalts der Klägerin.“ Er vertraue da eher der Argumentation des Gerichtes, des Richters.

Barthel: Kreis braucht „juristische Expertise und Rückstellungen“

Für den Landkreis gebe es jetzt zwei Aufgaben, erklärt Barthel: „Wir müssen die Position des Landkreises durch exzellente juristische Expertise untersetzen und Rückstellungen im Haushalt einstellen, um für den Fall einer juristischen Niederlage ausreichend gewappnet zu sein.“ Passiere das, so der Sozialdemokrat, dürfte das Projekt Kreisentwicklungsbudget vorerst auf Eis liegen.

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 29.01.2021

dafuer-TF

SUCHE

facebook

xing-logo

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.