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Presseecho / Teltow-Fläming

Vorerst keine Gebühren beim Notruf

Landkreise und Krankenkassen sind sich jedoch weiterhin uneins über die Finanzierung des Rettungsdienstes.​

Der Landkreis Teltow-Fläming wird vorerst keine Gebührenbescheide für Rettungseinsätze verschicken. Dafür hat der Kreisausschuss bei seiner Sitzung am Montagabend votiert. „Der Streit zwischen Krankenkassen und Landkreisen darf nicht auf dem Rücken der Bürger ausgetragen werden“, so Danny Eichelbaum, Mitglied des Ausschusses.​

Doch der Streit um die Finanzierung des Rettungsdiensts ist damit nicht vom Tisch. „Wir werden weiter dafür kämpfen, dass der Rettungsdienst in unserer Region ohne finanzielle Hürden für die Bürger sichergestellt bleibt“, betont Danny Eichelbaum.

Seit über vier Jahren schwelt der Streit. Die Landkreise berufen sich auf das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz (BbgRettG), das regelt, dass diese Kosten von den Krankenkassen zu übernehmen sind – was die Krankenkassen im laufenden Gerichtsverfahren auch nicht infrage stellen. Dies wurde zudem auch im bereits ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zum Fall Märkisch-Oderland bestätigt.

Einige Landkreise fordern, die vom Landkreistag Brandenburg mehrfach angebotenen Gespräche über eine neue Kalkulationssystematik wiederaufzunehmen. Der Landkreis Teltow-Fläming kritisiert, dass die Kürzungen der Krankenkassen auf Festbeträge rechtswidrig seien. Unabhängig davon sollte die Entscheidung des noch ausstehenden OVG-Urteils berücksichtigt werden, wer für die Kosten von Fehlfahrten und Fehleinsätzen aufkommt.

Die derzeitige Kalkulation der Krankenkassen decke demnach derzeit, laut Kreisverwaltung, nicht die tatsächlichen Kosten. Das könnte einige Kreise dauerhaft finanziell in Schieflage bringen. Für Patienten bedeutet das, auf einem Teil der Notfallrettungskosten sitzen zu bleiben beziehungsweise aus Sorge um die Kosten keine Rettungshilfe rufen. Damit würde die Notfallrettung zur Ware werden, die sich nicht mehr jeder leisten könne. Das noch ausstehende Urteil wird im Sommer 2025 erwartet.

Die Landkreise verfügen nicht über eine eigene Steuerkraft beziehungsweise Steuereinnahmen. Sie sind daher im Wesentlichen von den Finanzzuweisungen des Bundes und des Landes, insbesondere aus dem kommunalen Finanzausgleich, den Kostenerstattungen für übertragene Aufgaben und von der Erhebung der Kreisumlage abhängig.

Quelle: Blickpunkt Brandenburg, 22.03.2025

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