Presseecho / Teltow-Fläming
Hoffen auf die Sammelklage - Zweckverband lehnt Musterverfahren gegen seine Satzung nicht mehr völlig ab
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- Dienstag, 10. August 2010 13:24
Im Streit um Anschlussbeiträge für Abwasser gibt es einen juristischen Hoffnungsschimmer für Grundeigentümer, meldet der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). Demnach soll der Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming (WAZ) nun doch mit Gemeinschaftsklagen gegen ihn einverstanden sein, auf die mehrere organisierte Grundeigentümer dringen. Außerdem soll der WAZ dem VDGN zugesagt haben, vorerst keine Widerspruchsbescheide zu verschicken.
Eine Bestätigung dafür ist beim Zweckverband jedoch nicht zu bekommen. „Mir ist kein neuer Sachstand bekannt“, sagt Verbandsvorsteher Wilfried Rauhut und hält gegen: „Ohne rechtliche Grundlage sollte man den Bürgern auch keine Hoffnungen machen.“ Weiter wollen weder er noch Geschäftsführerin Ilona Driesner sich äußern, solange das Gerichtsverfahren mit der Stadt Jüterbog läuft (die MAZ berichtete). Am 22. September ist der nächste Termin beim Potsdamer Verwaltungsgericht.
VDGN-Präsident Peter Ohm beruft sich auf Gespräche zwischen den Anwaltskanzleien seines Verbandes und des WAZ. „Es ist vorerst eine Option, wenn das Verfahren gegen die Stadt Jüterbog entschieden ist“, sagt er. Ein Urteil in diesen Fällen müsse nicht zwangsläufig auf die privaten Grundbesitzer übertragen werden. „Wenn die Stadt sich nicht durchsetzen sollte, dann wird es trotzdem noch Argumente geben, die in dem Verfahren nicht zur Sprache gekommen sind“, sagt Ohm, „das geht hin bis zu verfassungsrechtlichen Fragen.“
Für den VDGN wäre ein Verfahren gegen den WAZ ein weiterer Schritt auf seinem Weg, Abwasserbeiträge generell vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. „Wir halten diese Gleichmacherei über Anschlussbeiträge für verfassungswidrig“, so Ohm. Es laufen bereits ähnliche Verfahren des Eigentümerverbandes gegen Zweckverbände in Mecklenburg-Vorpommern.
Auf sogenannte Musterklagen hat sich der WAZ bislang nicht einlassen wollen. Sein Einverständnis ist gesetzlich aber notwendig, damit Kläger eine Prozessgemeinschaft bilden können, um sich die Verfahrenskosten zu teilen. Über den VDGN haben sich knapp 50 Grundeigentümer aus Jüterbog und Umgebung zusammengeschlossen. Dass der WAZ seine „bürgerunfreundliche Haltung“ aufgegeben hat, so Ohm, liege mit daran, „dass wir alle Landtagsabgeordneten und Bürgermeister der Region persönlich angeschrieben haben und um Unterstützung baten.
Das bestätigt der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum. „Das Revidieren des fragwürdigen Verhaltens durch den WAZ ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt er, „damit besteht die Möglichkeit, dass sich die Rechtsposition der Betroffenen bis zur endgültigen Entscheidung nicht verschlechtert.“ Wenn ein Widerspruchsbescheid ergeht, muss man innerhalb von vier Wochen Klage erheben. Dadurch würde eine gemeinsame Musterklage unmöglich. (Von Alexander Engels)
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 10.08.2010