Presseecho / Teltow-Fläming
Es wird weiter gegen den Landrat ermittelt - Kleine Anfrage an Innenminister Woidke
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- Montag, 02. Januar 2012 07:14
Die Ermittlungen dauern an. Das ist die einzige Aussage, die man im Verfahren gegen den Landrat von Teltow-Fläming, Peer Giesecke (SPD), wegen des Verdachts der Korruption derzeit mit Sicherheit treffen kann.
Dies ergibt sich aus einer sogenannten Kleinen Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum und der entsprechenden Antwort des Innenministers Dietmar Woidke (SPD), die jetzt bekannt wurde. Demnach ist nach wie vor ungewiss, wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden. „Die Staatsanwaltschaft Neuruppin geht auf entsprechende Nachfrage von einem Abschluss der Ermittlungen Anfang des Jahres 2012 aus“, heißt es in der Antwort von Innenminister Woidke.
Das Innenministerium in Potsdam – in seiner Funktion als oberste Rechtsaufsichtsbehörde der Kommunen – hat ein Disziplinarverfahren gegen Giesecke eingeleitet, das allerdings bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgesetzt ist (die MAZ berichtete). Seitens des Innenministeriums wird aber auch festgestellt, „dass aufgrund der von der Staatsanwaltschaft überprüften Handlungen des Landrats zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“. Ob sich dieser Verdacht bestätigt, hänge allerdings wiederum davon ab, wie die von der Staatsanwaltschaft ermittelten Sachverhalte ausgewertet werden.
Das Innenministerium stellte aber auf Nachfrage Eichelbaums fest, dass es nicht erwägt, Giesecke die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten. Laut Woidke ist dafür der oberste Dienstherr und Dienstvorgesetzte des Landrats zuständig – bei einem Landrat ist dies stets der Kreistag. Eine Ausnahme dazu gebe es jedoch, und zwar dann, wenn im weiteren Verlauf des Disziplinarverfahrens „eine vorläufige Dienstenthebung“" zu prüfen sein sollte. Laut Paragraf 39 des brandenburgischen Landesdisziplinargesetzes wäre das beispielsweise dann der Fall, wenn durch das „Verbleiben im Dienst der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt würden“. (Von Ekkehard Freytag)
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 02.01.2012