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CDU fordert Strafverschärfung bei Wohnungseinbrüchen

Björn Lakenmacher: Bayerische Gesetzesinitiative im Bundesrat ist richtig

Danny Eichelbaum: Wohnungseinbrüche sind keine Kavaliersdelikte und müssen hart bestraft werden

Die Bayerische Staatsregierung hat am 27. Januar 2015 ein Strafrechtsänderungsgesetz im Bundesrat eingebracht, wonach Wohnungseinbruchdiebstähle zukünftig nicht mehr als minder schwere Fälle geahndet und die Telekommunikation von Einbrechern und ihren Banden besser überwacht werden kann. Die Sprecher der CDU-Fraktion für Innen- und Rechtspolitik, Björn Lakenmacher und Danny Eichelbaum befürworten diese Initiative:

Björn Lakenmacher:

„Die Bayerische Gesetzesinitiative im Bundesrat ist richtig, denn die Menschen werden durch ein oft planvolles Vorgehen der Einbrecher und international organisierter Banden nicht nur in ihrem Eigentum, sondern auch in ihrer Intimsphäre der Wohnung und ihrem Sicherheitsgefühl erheblich verletzt.

Das gilt zumal vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen. Im Jahr 2013 wurden in Brandenburg 5.613 Diebstähle aus Wohnungen aufgenommen, während es 2010 noch 4.330 Fälle waren. Dies ist ein Anstieg von fast 1.300 Fällen und zeigt, dass bei Wohnungseinbrüchen kein Anlass für milde Strafen besteht."

Danny Eichelbaum:

„Der Strafrechtsgesetzgeber sollte mit Recht davon ausgehen, dass bei Wohnungseinbrüchen besonderes Unrecht verwirklicht wird und diese daher unter verschärfte Strafandrohung gestellt werden müssen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Telekommunikation von Einbrechern und ihren Banden überwacht werden darf, damit Staatsanwaltschaft und Polizei die Täter besser überführen und ihre Banden und Netzwerke zerschlagen können. Wohnungseinbruchdiebstähle sind Straftaten mit geringer Aufklärungsquote, die in Brandenburg bei weit unter 50 Prozent liegt. Deshalb ist es geboten, den Kreis der nach der Strafprozessordnung möglichen Ermittlungsmethoden in den Fällen des Wohnungseinbruchs zu erweitern.

Die CDU-Fraktion fordert die Brandenburger Landesregierung daher auf, diese Gesetzesinitiative im Bundesrat zu unterstützen, denn Wohnungseinbrüche sind keine Kavaliersdelikte und müssen hart bestraft werden."

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