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Asylrechtsverfahren beschleunigen - Kritik an Informationspolitik der Landesregierung - Danny Eichelbaum: 3136 Ausreisepflichtige in Brandenburg - Landesregierung verweigert Auskunft über Abschiebungen

Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion geht hervor, dass der Landesregierung keinerlei Erkenntnisse über die Vollstreckung von vollziehbaren Ausreispflichten vorliegen. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum sagte dazu:

"Nach dem Grundgesetz genießen politisch Verfolgte in Deutschland Asylrecht. Für ein funktionierendes Asylsystem ist eine zügige Bearbeitung der Anträge von großer Bedeutung. Zum Einen, um Menschen, die zu Recht Anspruch auf Asyl erheben, schnellstmöglich die rechtsgültige Sicherheit einer Zuflucht gewähren zu können, zum Anderen, um Menschen, die nach unseren Gesetzen keinen Anspruch auf Asyl haben, keine falschen Hoffnungen zu machen. Auch die Solidarität in der Bevölkerung bleibt vor allem dann erhalten, wenn von Behörden und Gerichten schnell entschieden wird, ob tatsächlich ein Aufenthaltsrecht und insbesondere ein politisches Asylrecht besteht.

Die Anzahl der asylrechtlichen Verfahren an den Brandenburger Verwaltungsgerichten ist dramatisch gestiegen. Am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) machten sie 2013 bereits 44% aller Vorgänge aus (2010: 22,74%), am Verwaltungsgericht Cottbus stiegen sie auf 19,3% (2010: 13,21%). Die durchschnittliche Verfahrensdauer für asylrechtliche Hauptsacheverfahren bewegt sich in Brandenburg mit 10,3 Monaten im Bundesdurchschnitt. Dass es aber auch schneller gehen kann, zeigen die ostdeutschen Länder Sachsen-Anhalt mit 7,9 Monaten und Thüringen mit 8,4 Monaten. Hier gibt es also auch in Brandenburg noch Handlungsspielraum. Wir benötigen eine weitere Beschleunigung der Asylverfahren. Dafür braucht es neben zusätzlichen Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um die Asylanträge so schnell wie möglich zu bearbeiten, auch Maßnahmen des Landes, um die Verfahrenszeit an den Verwaltungsgerichten spürbar zu senken.

Zu einem effektiven Asylsystem gehören aber auch die notwendigen Schritte, damit rechtsgültig abgelehnte Bewerber in ihre Heimatländer zurückkehren. Hier ist die Landesregierung aufgefordert, ihrer Verantwortung nachzukommen. Nicht zuletzt, um Druck von den Landkreisen zu nehmen, die angesichts der aktuellen Unterkunftssituation vor riesigen Herausforderungen stehen. Im Jahr 2014 gab es in Brandenburg nach Angaben der Landesregierung 3136 Ausreisepflichtige mit rechtsgültiger, also vollziehbarer Ausreisepflicht. Ob und in wie vielen Fällen diese Ausreisepflicht auch vollstreckt wurde, weiß die Landesregierung jedoch angeblich nicht. Die Vollstreckung sei Angelegenheit der Landkreise und es lägen der Regierung keine Erkenntnisse vor, heißt es. Mir ist vollkommen unverständlich, dass die Landesregierung, speziell der zuständige Innenminister, ein solches Ausmaß an Desinteresse zeigt. Die Informationspolitik der Landesregierung ist nicht hilfreich, wenn es darum geht, in der Bevölkerung für Akzeptanz und Solidarität für Flüchtlinge zu werben."

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