Strafbarkeitslücken bei Stalking schließen - Danny Eichelbaum: Stalking-Opfer müssen besser geschützt werden
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- Freitag, 13. März 2015 20:25
Der bayerische Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen wird im Bundesrat von Hessen und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt und soll in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Der Sprecher für Rechtspolitik der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum, fordert die Landesregierung auf, diesem Antrag ebenfalls zuzustimmen:
„Die CDU-Fraktion unterstützt den bayerischen Vorstoß zum besseren Schutz von Stalking-Opfern. Der Gesetzentwurf sollte jetzt auch im Bundesrat auf einen breiten Konsens stoßen. Weit über 80.000 Unterstützer einer Online-Petition sprechen sich dafür aus. Jährlich gibt es mehr als 25.000 Stalking-Fälle, von denen nur wenige eine Verurteilung der Täter zur Folge haben. Eine Änderung des Straftatbestandes ist notwendig. Bisher können die Staatsanwälte erst handeln, wenn eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung eines Stalking-Opfers bereits eingetreten ist. Wir müssen den Tätern aber die Rote Karte zeigen können, bevor der Psychoterror zu negativen Folgen bei den Opfern geführt hat.
Deshalb erwarte ich, dass auch die Brandenburger Landesregierung den bayerischen Gesetzentwurf im Bundesrat unterstützt. Eine Blockadehaltung wäre fatal, denn Stalking-Opfer müssen dringend besser geschützt werden."