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Abbau von Richter-und Staatsanwaltsstellen - Danny Eichelbaum: Rot-Rote Landesregierung spart Justiz kaputt - Trotz überlanger Verfahrensdauer der Gerichtsverfahren in Brandenburg plant die Landesregierung den Abbau von Richter-und Staatsanwaltsstellen

Laut der aktuellen Personalentwicklungskonzeption plant die rot-rote Landesregierung 211 Stellen bis zum Jahr 2018 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften abzubauen. Darunter befinden sich Stellen für Vorsitzende Richter an den Landgerichten, für Oberstaatsanwälte und für Staatsanwälte. Dazu sagt Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Dieser massive Stellenabbau in der Justiz ist nicht länger hinnehmbar, die Landesregierung spart die Justiz kaputt und gefährdet den Rechtsstaat. Seit Jahren müssen Rechtssuchende in Brandenburg deutlich länger auf eine Gerichtsentscheidung warten, als in anderen Bundesländern. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in den unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten hat sich im Vergleich zu 2009 im Wesentlichen nicht verbessert, sondern verschlechtert. Ursache hierfür ist eine verfehlte Personalpolitik. Es fehlen Richter, es fehlen Rechtspfleger und es fehlen Justizbeschäftigte im mittleren Dienst.

Das hat mittlerweile enorme finanzielle Auswirkungen auf das Land. Die Anzahl der Verzögerungsrügen und Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrensdauer steigen an: im ersten Halbjahr 2014 wurden 263 Verzögerungsrügen und 51 Entschädigungsklagen eingereicht, weil die Mühlen der Justiz in Brandenburg zu langsam mahlen. Im Haushalt des Landes ist hierfür mittlerweile ein Haushaltstitel in Millionenhöhe vorgesehen.

Die Personalsituation wird sich in den nächsten Jahren verschärfen. Bis zum Jahr 2020 werden zusätzlich 478 Richter und Justizbeschäftigte in den Ruhestand gehen. Die bisher ergriffenen Maßnahmen des Justizministeriums waren lediglich Flickschusterei, es fehlt eine langfristige zukunftsfähige Personalkonzeption und innovative Ideen."

Hintergrund:
Die längere Verfahrensdauer betrifft vor allem gerichtliche Entscheidungen in Familiensachen (Abweichungen zum Bundesdurchschnitt 40%), Bußgeldsachen (Abweichung 42%), Berufungen in Strafsachen (Abweichung 60%!), Verfahren vorläufiger Rechtsschutz beim Finanzgericht ( Abweichung 55%).

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