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Die Brandenburger und Berliner CDU-Fraktionen begrüßen einen gemeinsamen Jugendarrest

Danny Eichelbaum und Sven Rissmann: Wir begrüßen den Fortschritt bei den Verhandlungen über einen gemeinsamen Jugendarrest der Länder Brandenburg und Berlin. Weitere Kommunikationsstörungen müssen jedoch vermieden werden.

In den letzten Monaten hat das Brandenburger Justizministerium immer wieder Unstimmigkeiten bei der Zusammenlegung des Jugendarrestes der beiden Länder Brandenburg und Berlin hervorgerufen. Es fehlte dem Brandenburger Justizministerium eine klare Linie. Zunächst favorisierte die Landesregierung den Neubau einer Jugendarrestanstalt in Brandenburg. Zwischenzeitlich wurden weitere Varianten, wie beispielsweise ein an die JVA Wriezen angegliederter Jugendarrest ins Gespräch gebracht und damit die Gespräche mit dem Land Berlin über einen gemeinsamen Jugendarrest torpediert. Dem Brandenburger Justizminister fehlten ein Kompass und eine Richtschnur. Nun konnte jedoch eine Einigung erzielt werden:

Der Sprecher für Rechtspolitik der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum, sagt dazu: „Wir begrüßen es, dass bei den Verhandlungen über den Staatsvertrag mit Berlin nun endlich Licht im Tunnel zu sehen ist. Im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit müssen Brandenburg und Berlin die Vorteile und positiven Effekte eines gemeinsamen Jugendarrestes in Berlin nutzen. Justizminister Markov wird daran gemessen werden, ob die mit dem Land Berlin gefundene Lösung rechtssicher und praktikabel ist. Er ist verpflichtet, für das Land Brandenburg eine gute und kostengünstige Verbundlösung mit dem Land Berlin für den Jugendarrest zu finden. Weitere Kommunikationsstörungen sollte Brandenburgs Justizminister dem Land ersparen."

Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, Sven Rissmann, MdA: „Wir begrüßen, dass sich die Länder Berlin und Brandenburg auf einen Staatsvertrag zur gemeinsamen Nutzung der Jugendarrestanstalt in Berlin verständigt haben. Trotz zwischenzeitlicher Irritationen und Meinungsverschiedenheiten zur Ausgestaltung einer Zusammenarbeit, hat insbesondere Berlins Justizsenator Thomas Heilmann stets an dem richtigen Ziel festgehalten. Im Sinne einer effektiven Nutzung von staatlichen Ressourcen ist eine enge Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg in der Justizpolitik sinnvoll und geboten. Nach der Schaffung von vier gemeinsamen Gerichten (Oberverwaltungsgericht, Landesarbeitsgericht, Landessozialgericht und Finanzgericht) ist die Zusammenarbeit im Justizvollzug ein weiterer guter Schritt zu einer engeren Zusammenarbeit der beiden Länder. Die 60 Plätze in der Jugendarrestanstalt Berlin-Lichtenrade sind nicht vollständig ausgelastet, sodass die freien Kapazitäten zukünftig durch Brandenburger Arrestanten belegt werden können. Berlin hat die freien Kapazitäten und Brandenburg den Bedarf – von dieser Zusammenarbeit profitieren beide."

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