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Brandenburger und Berliner CDU-Fraktionen befürworten gemeinsame Unterbringung von Jugendarrestanten aus beiden Ländern in Berlin

Danny Eichelbaum und Sven Rissmann: Unterbringung von Brandenburger Jugendarrestanten in Berlin entlastet Steuerzahler in beiden Ländern und garantiert wieder die Sanktionierung von Brandenburger Jugendstraftaten nach Recht und Gesetz

Die Landesregierung Brandenburg und der Berliner Senat haben nach der Schließung der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen in einer Verwaltungsvereinbarung vorgesehen, die Brandenburger Jugendarrestanten demnächst in der Berliner Jugendarrestanstalt unterzubringen.

Der Sprecher für Rechtspolitik der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum, sagte dazu: „Neben der gerade noch abgewendeten Verschwendung von 5 Millionen Euro aus Brandenburger Steuergeldern für den Neubau einer eigenen Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen sorgt die gemeinsame Unterbringung der Jugendarrestanten endlich wieder für eine Sanktionierung von Brandenburger Jugendstraftätern nach Recht und Gesetz. Es ist ein Skandal und ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik, dass 109 jugendliche Straftäter aus Brandenburg wegen der Schließung der Jugendarrestanstalt in Königs Wusterhausen den Jugendarrest nicht rechtzeitig antreten konnten. Sinn und Zweck des Erziehungscharakters des Jugendarrestes ist es, dass die Strafe der Tat auf dem Fuß folgt. Einige dieser Jugendstraftäter erhielten Arreststrafen wegen der Begehung schwerer Straftaten, wie z.B. Raub und Erpressung oder der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates. Das Missmanagement des Brandenburger Justizministers ist offensichtlich. Das Ministerium war seit dem Frühjahr über fehlende Personalkapazitäten informiert, hat jedoch keine spürbaren personellen Maßnahmen ergriffen, um den Betrieb der Anstalt aufrechtzuerhalten oder rechtzeitig mit Berlin eine Vereinbarung abzuschließen. Auf Antrag der CDU-Fraktion wird sich Brandenburgs Justizminister Helmut Markov (Linke) dazu im September im Rechtsausschuss des Landtages Brandenburg erklären müssen.“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Sven Rissmann, erklärt: „Wir haben bereits vor Monaten begrüßt, dass sich die Länder Berlin und Brandenburg auf einen Staatsvertrag zur gemeinsamen Nutzung der Jugendarrestanstalt in Berlin verständigt haben. Trotz zwischenzeitlicher Irritationen und Meinungsverschiedenheiten zur Ausgestaltung einer Zusammenarbeit hat insbesondere Berlins Justizsenator Thomas Heilmann stets an dem richtigen Ziel festgehalten. Im Sinne einer effektiven Nutzung von staatlichen Ressourcen ist eine enge Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg in der Justizpolitik sinnvoll und geboten. Nach der Schaffung von vier gemeinsamen Gerichten (Oberverwaltungsgericht, Landesarbeitsgericht, Landessozialgericht und Finanzgericht) ist die Zusammenarbeit im Justizvollzug ein weiterer guter Schritt zu einer engeren Zusammenarbeit der beiden Länder. Die 60 Plätze in der Jugendarrestanstalt Berlin-Lichtenrade sind nicht vollständig ausgelastet, sodass die freien Kapazitäten zukünftig durch Brandenburger Arrestanten belegt werden können. Berlin hat die freien Kapazitäten und Brandenburg den Bedarf – von dieser Zusammenarbeit profitieren beide.“

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