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Arbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen Brandenburgs fordert Rechtskundeunterricht für Flüchtlinge

Viele Brandenburger leisten ehrenamtlich in den Flüchtlingsunterkünften hervorragende Arbeit. Dieses ehrenamtliche Engagement stößt jedoch bei der Vermittlung der deutschen Rechtsordnung, der Normen und Gesetze, die in unserem Land gelten, auf Grenzen.

Der Landesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (LACDJ) fordert die Landesregierung auf, die Rahmenbedingungen zur Erteilung von Rechtskundeunterricht für Flüchtlinge durch Richter und Staatsanwälte zu schaffen.

Hierzu erklärt der Vorsitzende des LACDJ, Danny Eichelbaum MdL:

„Das Justizministerium soll das freiwilliges Engagement von Richtern, Rechtspflegern, Staatsanwälten und pensionierten Juristen hinsichtlich der Erteilung von Rechtskundeunterricht in Flüchtlungsunterkünften unbürokratisch ermöglichen. Die Bereitschaft von Richtern und Justizangehörigen, sich in Flüchtlingsunterkünften zu engagieren, ist hoch. Die Vermittlung der Werte unserer Demokratie, der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Toleranz, der Meinungs- und Religionsfreiheit sowie der Grundprinzipien unserer Rechtsordnung kann am besten durch die dafür ausgebildeten Juristen erfolgen.“

Insbesondere Richter, Rechtspfleger und Staatsanwälte sind hierfür geeignet. Gerade im Strafrecht weicht unsere Rechtsordnung teilweise erheblich von den Vorstellungen der Flüchtlinge ab. Daher müssen Asylbewerber mit Bleibeperspektive rechtzeitig und sachkundig über unsere Werte und unser Rechtssystem informiert werden.

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