„Feuerwehrführerschein“: Weg frei für die Fahrberechtigung bei Feuerwehren, Hilfs- und Rettungsdiensten
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- Freitag, 03. Juli 2009 06:43
Hierzu erklärt CDU-Kreisvorsitzender und CDU-Landtagskandidat Danny Eichelbaum:
"Nach langwierigen Verhandlungen ist für den so genannten „Feuerwehrführerschein“ eine praktikable Lösung gefunden worden. Die entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde gestern im Verkehrsausschuss beschlossen.
Damit ist der Weg zum Erwerb einer „Fahrberechtigung“ für junge Leute mit der Fahrerlaubnis Klasse B frei. Dies gilt ebenso für die technischen Hilfsdienste sowie für nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste.
Mit der Einführung eines eigenen Feuerwehrführerscheins ist die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste im Landkreis Teltow-Fläming sichergestellt. Das ist eine pragmatische Lösung für ein Problem, das vielen ehernamtlichen Helfern auch in Teltow-Fläming schon lange auf den Nägeln brennt. Insbesondere der ländliche Raum, wo sich viele Freiwillige in Rettungsdiensten engagieren, wird von den neuen Bestimmungen profitieren.
Die spezielle „Fahrberechtigung“ wurde aufgrund des Europäischen Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 t müsste der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Dadurch stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Diese bedenkliche Entwicklung wird nun gestoppt.
Gerne hätten die Union den Organisationen eine noch größere Vereinfachung ermöglicht, nämlich die Erteilung einer Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen nach einer lediglich verbandsinternen Einweisung. Diese optimale Lösung war leider mit der SPD nicht umsetzbar. Unter Berufung auf angeblich entgegenstehende EU-Vorschriften besteht die SPD auf einer Ausbildung und Prüfung für den Erwerb einer „Fahrberechtigung“ zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.
Dennoch konnten wir vieles für Feuerwehren, technische Hilfs- und Rettungsdienste erreichen:
1.Für Führerscheininhaber der Klasse B reicht für den Erwerb einer „Fahrberechtigung“ für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen eine verbands¬interne Ausbildung und Prüfung aus.
2.Die Einzelheiten über die Ausbildungs- und Prüfungsvorbereitungen regelt das jeweilige Bundesland. Im Straßenverkehrsgesetz wird dafür eine Ermächtigungsgrundlage für die Länder geschaffen.
3.Für Fahrzeuge zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen ist eine abgespeckte, vereinfachte und kostengünstige, externe C1 orientierte Ausbildung und Prüfung durch professionelle Fahrlehrer vorgesehen.
4.Grundlage für diese höherwertige Fahrberechtigung ist eine Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministers, die der Minister dem Bundesrat zur Zustimmung vorlegen muss.
5.Wer diese „höherwertige Fahrberechtigung“ bis 7,5 Tonnen erwirbt, soll nach zwei Jahren diese Fahrberechtigung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 umschreiben lassen und sie dann auch außerhalb des Dienstes von THW, Feuerwehr oder Rettungsdiensten nutzen können.
6.Wir fordern den Bundesverkehrsminister auf, die bürokratischen Hürden für die „höherwertige Fahrberechtigung“ nicht unnötig hoch zu setzen. Die Fahrberechtigung muss so kostengünstig wie möglich erreicht werden.
Für den Fall, dass sich diese neuen Regelungen nicht bewähren sollten, sind CDU und CSU entschlossen, in einer neuen Regierungskoalition weitere Vereinfachungen durchzusetzen.
Im Übrigen geben wir unser Ziel, dass die Feuerwehren als Katastrophenschutz im Sinne der EU-Führerscheinrichtlinie anerkannt und völlig von den Restriktionen des Europarechts befreit sind, nicht auf."