Die Hemmschwelle für potenzielle Straftäter darf durch Bagatellisierung nicht heruntergesetzt werden - Schöneburg befindet sich auf dem rechtspolitischen Holzweg
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- Mittwoch, 04. November 2009 11:30
Zu den Forderungen des designierten Justizministers Volkmar Schöneburg, Bagatellstraftaten und Drogenstraftaten zu entkriminalisieren (Eckpfeiler einer linken Kriminalpolitik, in Utopie kreativ Heft 134 (2001), S. 1082), erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum:
„Schöneburg befindet sich mit seinen Forderungen auf dem rechtspolitischen Holzweg. Was er in seinem Beitrag vorschlägt, ist eine unverantwortliche Verharmlosung von Drogenstraftaten. Der Rückgang der Drogenstraftaten in Brandenburg ist gerade auf den konsequenten Strafverfolgungsdruck zurückzuführen.
Das Strafrecht ist ein wichtiges Instrument, um das Drogenproblem eindämmen zu können. Wer der Entkriminalisierung das Wort redet, macht die so dringend nötige Prävention schwer bis unmöglich.
Volkmar Schöneburgs Forderung nach Entkriminalisierung von Bagatellstraftaten, wie Ladendiebstahl, erfüllt den Tatbestand des unqualifizierten Herumdokterns am deutschen Rechtssystem. Ich halte es für kriminalpolitisch verfehlt und für ein fatales Signal, wenn Ersttäter von vornherein davon ausgehen können, dass ihre Straftat folgenlos bleiben wird. Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt und erst recht nicht „eine kalkulierte Randbedingung des Verkaufserfolges“. Auch Ersttäter von Ladendiebstählen müssen die Härte des Gesetzes spüren!
Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot ist zu lesen, dass Jugendlichen der Zugang
zu Alkohol erschwert werden soll, um junge Menschen besser vor Alkoholmissbrauch zu schützen. Unter Schöneburg als dann zuständigen Minister dürfte sich die zügige Umsetzung dieses Vorhabens wohl erschweren.
Jahr für Jahr erleidet vor allem der Einzelhandel durch Ladendiebe einen volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von 24 Millionen Euro. Noch immer nimmt der „Volkssport Ladendiebstahl“ unter den Erscheinungsformen des so genannten einfachen Diebstahls eine dominierende Stellung ein. So lag sein Anteil im Jahr 2008 bei 91,5 Prozent aller angezeigten „einfachen“ Diebstähle. Dieses Delikt ist die in Deutschland am zweithäufigsten angezeigte Straftat.“
Eichelbaum weiter: „Wie sollen die Strafverfolgungsbehörden glaubwürdig schwere Kriminalität bekämpfen, wenn sie beim Ladendiebstahl schon handlungsunfähig gemacht werden? Kriminelle Karrieren fangen nicht alle bei Mord und Totschlag an. Wir wollen verhindern, dass es beim Ladendiebstahl anfängt und beim bewaffneten Raubüberfall aufhört.“