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CDU unterstützt Bestreben, eine zentrale Staatsanwaltschaft für Auslandseinsätze der Bundeswehr in Potsdam einzurichten

Eichelbaum: „Zentrale Staatsanwaltschaft findet Unterstützung“

Potsdam – Zu dem Bestreben der Bundesregierung, eine zentrale Staatsanwaltschaft für die Verfolgung von Straftaten, die Soldaten im Auslandseinsatz vorgeworfen werden, in Potsdam einzurichten, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Danny Eichelbaum:

Die CDU-Landtagsfraktion Brandenburg begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung. Seit fünfzehn Jahren lavieren die verantwortlichen Stellen mit einer fragwürdigen Notlösung.
Die heutige Rechtslage ist eine Zumutung für die Soldaten, die in Afghanistan unter Feuer stehen. Wir brauchen für die Auslandeinsätze der Bundeswehr eine zentrale Staatsanwaltschaft, die sich um die Einsätze kümmert. Es muss sich eine Staatsanwaltschaft kontinuierlich mit den Einsatzgebieten auseinandersetzen.  Wir fordern, die Staatsanwaltschaft Potsdam mit dieser Aufgabe zu betrauen, da die Staatsanwaltschaft Potsdam bereits nach derzeitiger Rechtslage für die erste Vorprüfung zuständig ist und in Potsdam das Einsatzführungskommando der Bundeswehr beheimatet ist. Die Brandenburger Landesregierung ist aufgefordert, schnellstmöglich mit der Bundesregierung hierzu Gespräche aufzunehmen.


Die Entscheidung der Dresdner Staatsanwaltschaft, die Prüfung des Einsatzbefehls von Oberst Georg Klein in Afghanistan an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe abzugeben, zeigt das ganze rechtspolitische Dilemma der Prüfung von Straftaten deutscher Bundeswehrangehöriger im Ausland.

In Deutschland gibt es keine Militärgerichtsbarkeit. Das heißt, dass zivile Gerichte für die von Soldaten begangenen Straftaten zuständig sind.
Bisher ist die Potsdamer Staatsanwaltschaft nur für den „ersten Zugriff“ zuständig und muss den zu untersuchenden Vorfall während eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr an den Staatsanwalt am Wohnort des Soldaten abgeben. Die Praxis aber ist umso komplizierter, denn schon die Frage, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist, wirft Probleme auf.
Außerdem: Wie soll ein Staatsanwalt in Krisenregionen wie Afghanistan oder im Libanon überhaupt ermitteln?

In der Regel hat kein Staatsanwalt die Zeit, für Ermittlungen an den Hindukusch zu fliegen. Das führt auch zu einer langen Laufzeit der Verfahren, der Soldat wird währenddessen in Ungewissheit gelassen, ob sein Handel nun ordnungsgemäß war oder ob er eine Strafe erwarten muss.
Über 8300 Bürger in Uniform befinden sich gegenwärtig im Auslandseinsatz, davon allein 4500 in Afghanistan.

Unsere Soldaten dürfen schnellstmögliche Rechtssicherheit erwarten und sollten keine Nachteile haben, wenn sie im Namen der Bundesrepublik rechtmäßig ihren Auftrag erfüllen. Bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP ist geregelt: „Wir schaffen eine zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden.“

 

 

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