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Zum Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Die Zustimmung des Kabinetts zum Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichte ist ein wichtiger Schritt zu einer zukunftsfähigen Justiz. Demografie und Digitalisierung, aber auch ein Rückgang der Arbeitslosigkeit haben dazu geführt, dass wir heute nicht mehr die Eingangszahlen in der Arbeitsgerichtsbarkeit verzeichnen. Insgesamt haben sich die Verfahrenseingänge in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit seit 2003 halbiert. Deshalb ist die von Justizministerin Susanne Hoffmann vorgelegte Arbeitsgerichtsreform notwendig.

Bürgernähe ist bei der Reform das A und O. Diese wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf auch weiterhin gewährleistet. Denn: Schnelle Gerichtsverfahren und die Arbeitsfähigkeit der Gerichte sind nicht von der Anzahl der Standorte abhängig, sondern von einer guten Personalausstattung. Dafür werden wir auch in Zukunft sorgen. Wir wollen mit klugen Konzepten die vorhandenen Kapazitäten dort bündeln, wo sie gebraucht werden. Auch wenn es zukünftig weniger Gerichtsstandorte für die Arbeitsgerichtsbarkeit geben wird, soll es keine Stellenstreichungen aufgrund der Umstrukturierung geben. Vor allem in arbeitsrechtlichen Verfahren braucht es für die Verfahrensbeteiligten eine gute Anbindung und Erreichbarkeit von Gerichtsstandorten. Deshalb soll es Arbeitsgerichtstage in mehreren Städten des Landes geben. Dabei setzen wir insbesondere auf berlinferne Standorte und haben somit das ganze Land in den Blick.“

Quelle: Pressemitteilung, 09.03.2021

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