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Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke – Öffentliche Anhörung

Der Rechtsausschuss hat heute eine öffentliche Anhörung zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke durchgeführt. Die parlamentarischen Beratungen zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung haben damit neue Impulse erfahren, die in die weiteren Diskussionen Eingang finden. Dazu erklären die fachpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Koalitionsfraktionen folgendes:

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Tina Fischer, dazu: 

„Die Anhörung heute im Ausschuss hat viele gute Anregungen gebracht. Diese werden wir in Ruhe abwägen und in die Beratungen einbeziehen. Die Erreichbarkeit der Arbeitsgerichte ist eine entscheidende Frage. Wege verändern sich, für einige werden sie länger, für viele auch kürzer. Unser Anliegen bleibt es, das gesamte Land in den Blick zu nehmen, aber die veränderten Eingangszahlen nicht außer Acht zu lassen. Der Vorschlag zur Durchführung von Gerichtstagen an bestimmten Gerichtsstandorten im Land ist ein guter Ansatz, der aus meiner Sicht, Teil des Gesetzes werden sollte. Insgesamt gilt dabei frei nach Peter Struck: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es in das Parlament und seine Beratungen eingegangen ist. Ich freue mich auf die Beratungen, die heute sachlichen Input erfahren haben.“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, ergänzt:

„Ich möchte mich ausdrücklich für die sehr sachlichen Diskussionsbeiträge der Anzuhörenden bedanken, die alle den Reformbedarf in der Arbeitsgerichtsbarkeit unterstrichen haben. Die Arbeitsgerichtsstrukturreform ist notwendig, um auch in der Zukunft arbeitsfähige Arbeitsgerichte in Brandenburg zu haben. Wir werden jetzt als Koalition die vorgebrachten Argumente abwägen und etwaige Änderungen am Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Beratungsverfahren beraten und entscheiden."

Der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Benjamin Raschke, erläutert:

"Wie schaffen wir auf lange Zeit funktionierende Arbeitsgerichte? Und wie eine gute Erreichbarkeit in den ländlichen Räumen? Daran muss sich eine Reform messen lassen. Die Anhörung heute hat verdeutlicht: Eine Reform um der Reform willen will niemand und wird es nicht geben. Das Ergebnis muss eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand darstellen, daher werden wir die vorgebrachten Argumente ausgewogen im parlamentarischen Verfahren miteinander diskutieren.“

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