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Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit

Seit einigen Monaten diskutieren wir im Parlament, aber auch in der Öffentlichkeit rege über die Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit. Warum wir dringend eine Reform brauchen und wie diese aussieht, hat unser Abgeordneter und rechtspolitischer Sprecher Danny Eichelbaum im Folgenden zusammengefasst:

Wie sieht die aktuelle Situation an den Arbeitsgerichten aus?

Die Brandenburger Arbeitsgerichtsbarkeit ist – insbesondere im Vergleich zu allen anderen Brandenburger Gerichtsbarkeiten – in die Schieflage geraten. Seit 2003 hat sich das Klageaufkommen um mehr als 50 Prozent verringert. Dass sich das in den nächsten Jahren ändert, ist nicht absehbar. Seit mehr als 10 Jahren arbeiten die Brandenburger Arbeitsgerichte mit einer richterlichen Auslastung von 60 Prozent. Kurzum: Die gesamte Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit mit sieben Standorten in Brandenburg orientiert sich seit 30 Jahren an der Beschäftigungssituation der 90er Jahre.

Was sind die Probleme?

Die Herausforderungen an die Arbeitsgerichtsbarkeit haben sich in den letzten 30 Jahren merklich verändert. Durch die gute wirtschaftliche Entwicklung und den Rückgang der Arbeitslosenzahlen sind die Fallzahlen an den Arbeitsgerichten deutlich zurückgegangen. Das Ergebnis ist, dass sich die meisten Arbeitsgerichte in Brandenburg zu Kleinstgerichten entwickelt haben. So sind Kleinstgerichte aufgrund des geringen Personalstärke oft schon bei einem Vertretungsfall (etwa durch Krankheit, Urlaub oder Schwangerschaft) nicht mehr funktionsfähig. Außerdem ist die Selbstorganisation der Gerichte nicht mehr gewährleistet. Auf diese Probleme haben uns nicht nur die Experten in der Anhörung im Rechtsausschuss hingewiesen, sondern die Vermeidung von Kleingerichten war bereits 1991 der erklärte Wille des Brandenburger Landesgesetzgebers, als das Gesetz zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg vom Landtag beschlossen wurde.

Was wollen wir tun?

Die bisherigen linken Justizminister haben dieser Entwicklung jahrelang tatenlos zugesehen. Wir wollen die Arbeitsgerichtsbarkeit in Brandenburg zukunftsfest machen, indem wir Gerichtsstandorte konzentrieren. Wir haben uns dazu mit Vertretern von Verbänden, Berufsgruppen, aber auch mit den Vertretern der betroffenen Gerichtsstandorte sehr intensiv ausgetauscht. Einige Punkte sind uns von Anfang an besonders wichtig gewesen:
Die Arbeitsgerichtsbarkeit soll weiterhin in der Fläche des Landes erhalten bleiben. Mit Aussenkammern des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder in Eberswalde stärken wir deshalb den Nordosten des Landes. Neben den bisher vorgesehenen Gerichtstagen in Senftenberg, Perleberg und Luckenwalde sollen ebenfalls Gerichtstage in Potsdam und gegebenenfalls in Königs-Wusterhausen stattfinden. An allen Standorten der Gerichtstage wird es auch Rechtsantragsstellen für die rechtssuchenden Bürger geben.
Auch die Beachtung der sozialen Belange der Beschäftigten an den Schließungsstandorten hat für uns eine hohe Priorität. Die Mitarbeiter an den betroffenen Standorten werden Angebote für eine Weiterbeschäftigung vor Ort erhalten. Es wird aufgrund der Reform keine Kündigungen und auch keinen Stellenabbau geben.
Mit diesem Gesetz setzen wir das um, was in anderen Bundesländern bereits erfolgreich praktiziert wird. Wir machen die Brandenburger Arbeitsgerichtsbarkeit zukunftsfest und stärken die Bürgernähe.

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