Landesregierung soll Konzept zum dauerhaften Erhalt der Amtsgerichte in Brandenburg
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- Mittwoch, 30. Dezember 2009 10:13
Zu den Äußerungen des Brandenburgischen Justizministers Volkmar Schöneburg, die bisherigen Amtsgerichte in Brandenburg möglichst zu erhalten, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt das Ansinnen des Brandenburgischen Justizministers, die Amtsgerichte in Brandenburg zu erhalten. Es darf nicht zu einer Ausdünnung der Justiz im Land Brandenburg kommen.
Fraglich ist jedoch, warum SPD und Linkspartei dann überhaupt im rot-roten Koalitionsvertrag festgehalten haben, die Anzahl der Amtsgerichte in Brandenburg zu überprüfen. Ich hoffe, dass sich der Justizminister im Kabinett mit seiner Forderung, nach Erhalt der Amtsgerichte auch durchsetzen kann. Schließlich war es der frühere Finanzminister und heutige Innenminister Rainer Speer ( SPD), der die Amtsgerichte auf dem Altar der Haushaltskonsolidierung opfern wollte.
Anstatt über die Schließung von Amtsgerichten zu diskutieren, sollten SPD und Linkspartei besser ein Konzept zum dauerhaften Erhalt der Amtsgerichte in Brandenburg vorlegen. SPD und Linkspartei dürfen sich nicht über den erklärten Willen der Bürger hinwegsetzen. Für diese ist es wichtig, möglichst schnell eine Entscheidung vor Gericht zu erzielen. Durch Schließung von Amtsgerichten würden sich die Bearbeitungszeiten bei den verbleibenden erheblich verlängern. Das wäre eine Zumutung für unsere Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg. 40 000 Unterschriften gegen die Schließung von Amtsgerichten sprechen eine klare Sprache: Das Bürgerrecht auf zügige richterliche Entscheidung darf nicht angetastet werden.
Die Schließung weiterer Amtsgerichte würde eindeutig zu Nachteilen für die rechtsuchende Bevölkerung vor Ort führen. Betroffen wären vor allem die Regionen außerhalb des Speckgürtels. Dünn besiedelte Regionen brauchen kleine Lösungen und keinen Kahlschlag. Höhere Fahrtkosten, ein höherer Zeitaufwand und ein unpersönlicher Kontakt der Rechtssuchenden zum Gericht, das wären die Folgen von Gerichtsschließungen. Das hohe Gut einer praktizierten bürgernahen Justiz darf nicht zu einem Privileg Einzelner werden.
Das Ansinnen, Amtsgerichte aus der Fläche zu ziehen, ist auch familien- und frauenfeindlich. Betroffen wären vor allem in Teilzeit beschäftigte Frauen, denn die müssten mehr Anfahrtszeit zum Arbeitsplatz einplanen, und ihre Kinderbetreuung, wenn überhaupt möglich, neu organisieren.