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Zur Dauer von Verwaltungsverfahren

Zu den Ausführungen des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Ludwig Scheetz, zur Dauer von Verwaltungsverfahren erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Die damalige rot-rote Landesregierung hat die Justiz bis zum Jahr 2019 kaputtgespart. Resultat dieser verfehlten Rechtspolitik waren rund 10.000 Altverfahren, die von den märkischen Verwaltungsgerichten nicht abgeschlossen werden konnten. Sie stellen eine Erblast der rot-roten Landesregierung dar. Kernaufgabe der Rechtspolitik der Union unter Federführung von Justizministerin Susanne Hoffmann war es, mit mehr Personal in der Justiz diese Altverfahren abzubauen. Das ist bis zum heutigen Tag gelungen: Über 5000 Altverfahren konnten in den letzten Jahren von den Verwaltungsgerichten abgeschlossen werden. Abgearbeitete Altverfahren gehen jedoch mit ihrem Abschluss in die Statistik der Verfahrensdauer ein, weshalb die durchschnittliche Verfahrensdauer der Gerichtsverfahren an den Verwaltungsgerichten statistisch, aber nicht real steigt. Wären diese Verfahren nicht abgeschlossen worden, würden sie nicht in die Statistik aufgenommen werden.

Bei den aktuell laufenden Verwaltungsverfahren gehört Brandenburg bundesweit zu den schnellsten Bundesländern, im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes liegt Brandenburg sogar mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von einem Monat bundesweit an der Spitze.

Ich empfehle Ludwig Scheetz, sich sachkundig zu machen, bevor er in Pressekonferenzen abwegige Interpretationen von juristischen Verfahren vornimmt. Wenn die SPD glaubt, mit unberechtigter Kritik an der SPD-geführten Landesregierung punkten zu können, befindet sie sich auf einem Holzweg.“

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