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Ampel-Regierung bremst Ermittlungsbehörden bei Gewalt- und Missbrauchsdelikten aus

Die Ampel-Koalition hat sich zur Bekämpfung von Straftaten auf eine sogenannte Quick-Freeze-Regelung statt der Speicherung von IP-Adressen verständigt geeinigt. Beim Quick Freeze-Verfahren können die Ermittlungsbehörden relevante Telekommunikationsdaten („Verkehrsdaten“ wie z. B. IP-Adressen oder Telefonnummern) umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung (z. B. Totschlag oder Mord) besteht. Sowohl das Einfrieren als auch die spätere Übermittlung an die Behörden benötigen eine gerichtliche Anordnung. Das heißt, „Quick Freeze“ ermöglicht die Speicherung von Daten erst, wenn die Straftat den Behörden bekannt ist, häufig sind die Verbindungsdaten dann schon gelöscht.

Dazu erklärt unser rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„SPD, Grüne und FDP bremsen die Ermittlungsbehörden aus. Mit dem Quick-Freeze-Verfahren werden Missbrauchstäter geschützt, aber nicht die Opfer von Gewalt und Missbrauch! Zurecht weisen Sicherheitsexperten darauf hin, dass Daten, die mangels Speicherpflicht gar nicht mehr vorhanden sind, auch nicht „eingefroren“ werden können. Das Quick Freeze-Verfahren ist also für die Katz! Die Sicherheit der Menschen und der Schutz der Kinder bleibt auf der Strecke! Alle Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden, um Kinder zu schützen und den Rechtsstaat auch im Internet konsequent durchzusetzen. Hierfür müssen wir den Ermittlern diejenigen Instrumente an die Hand geben, die sie für eine effektive Strafverfolgung benötigen. Für uns ist eines klar: Der Datenschutz potentieller Täter darf hier nicht vor dem Opferschutz stehen!“

Dazu erklärt unsere familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Kristy Augustin:

„Opfer sexuellen Missbrauchs, vor allem Kinder und Jugendliche, müssen von uns geschützt werden. Der Staat hat hier einen besonderen Schutzauftrag. Die Ampel hat das nicht verstanden. Die Quick-Freeze-Regelung reicht bei weitem nicht aus, um schwerste Straftaten im Internet, wie etwa die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornografie, aufzuklären. Die Einführung einer Speicherpflicht von IP-Adressen ist unverzichtbar! Nur so können wir die Verbrechensbekämpfung wirklich forcieren und Täter ausfindig machen. Oft sind die Adressen bei der Verfolgung des sexuellen Kindesmissbrauchs der einzige Ermittlungsansatz. Wir fordern einen Kinder- und Jugendschutz ohne Kompromisse!“

Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20. September 2022 die allgemeine Verkehrsdatenspeicherung zwar weiterhin für unionsrechtswidrig erklärt. Er hat dabei aber Spielräume gelassen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass IP-Adressen gerade bei der Verfolgung von Kinderpornografie den einzigen Ermittlungsansatz darstellen können.

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