Gesetzesmängel müssen beseitigt werden - CDU fordert Neuregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung
- Details
- Donnerstag, 14. Januar 2010 14:09
Zu den Urteilen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Danny Eichelbaum:
"Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte steht fest, dass es einer Neuregelung der Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch bedarf. Die Lücken im Gesetz müssen schnell, umfassend und effektiv geschlossen werden. Das sind wir den Menschen schuldig.
Im Vordergrund muss der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Serienstraftätern stehen.
Die Rechtsgrundlage dafür muss jedoch verfassungsrechtlich und rechtssystematisch einwandfrei sein. Es darf und kann nicht sein, dass aufgrund von Gesetzeslücken und unpräzisen Gesetzesformulierungen Sexualstraftäter auf freien Fuß gelassen werden.
Wir dürfen keine rechtlichen Grauzonen zulassen. Für die CDU-Landtagsfraktion Brandenburg ist es daher wichtig, dass eine Regelung gefunden wird, die sowohl verfassungsfest ist, als auch den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gerecht wird." so Eichelbaum abschließend.