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Landesregierung soll Diskussion um Schließung von Amtsgerichten beenden

Zum Besuch des Amtsgerichtes Zossen durch den  Brandenburgischen Justizministers Volkmar Schöneburg am 15.01.2010 erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

Die Landesregierung sollte endlich die Diskussion um die weitere Schließung von Amtsgerichten beenden. Beim Amtsgericht Zossen kann sich der Justizminister Volkmar Schöneburg davon überzeugen, wie wichtig eine bürgernahe Justiz ist. Es darf nicht zu einer Ausdünnung der Justiz im Land Brandenburg kommen. Fraglich ist, warum SPD und Linkspartei im rot-roten Koalitionsvertrag festgehalten haben, die Anzahl der Amtsgerichte in Brandenburg zu überprüfen. Ich hoffe, dass sich der Justizminister im Kabinett mit seiner Forderung, nach Erhalt der Amtsgerichte auch durchsetzen kann. Schließlich war es der frühere Finanzminister und heutige Innenminister Rainer Speer ( SPD), der die Amtsgerichte auf dem Altar der Haushaltskonsolidierung opfern wollte.

Anstatt über die Schließung von Amtsgerichten zu diskutieren, sollten SPD und Linkspartei besser ein Konzept zum dauerhaften Erhalt der Amtsgerichte in Brandenburg vorlegen.

SPD und Linkspartei dürfen sich nicht über den erklärten Willen der Bürger hinwegsetzen. Für diese ist es wichtig, möglichst schnell eine Entscheidung vor Gericht zu erzielen. Durch Schließung von Amtsgerichten würden sich die Bearbeitungszeiten bei den verbleibenden erheblich verlängern. Das wäre eine Zumutung für unsere Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg. 40 000 Unterschriften gegen die Schließung von Amtsgerichten sprechen eine klare Sprache: Das Bürgerrecht auf zügige richterliche Entscheidung darf nicht angetastet werden.

Die Schließung weiterer Amtsgerichte  würde eindeutig zu Nachteilen für die rechts suchende Bevölkerung vor Ort führen. Betroffen wären vor allem die Regionen außerhalb des Speckgürtels. Dünn besiedelte Regionen brauchen kleine Lösungen und keinen Kahlschlag. Höhere Fahrtkosten, ein höherer Zeitaufwand und ein unpersönlicher Kontakt der Rechtssuchenden zum Gericht, das wären die Folgen von Gerichtsschließungen. Das hohe Gut einer praktizierten bürgernahen Justiz darf nicht zu einem Privileg Einzelner werden.

Das Ansinnen, Amtsgerichte aus der Fläche zu ziehen, ist auch familien- und frauenfeindlich. Betroffen wären vor allem in Teilzeit beschäftigte Frauen, denn diese müssten mehr Anfahrtszeit zum Arbeitsplatz einplanen, und ihre Kinderbetreuung, wenn überhaupt möglich, neu organisieren.

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