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CDU fordert Neuregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung - Berlins Justizsenatorin und Innensenator haben völlig versagt

Potsdam – Zur erneuten Straffälligkeit des Sexualverbrechers Uwe K. erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Die erneute Rückfälligkeit des Sexualstraftäters Uwe K. macht deutlich, dass eine Neuregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung dringend erforderlich ist. Es darf und kann nicht sein, dass aufgrund von Gesetzeslücken und unpräzisen Gesetzesformulierungen Sexualstraftäter auf freien Fuß gelassen werden. Im Vordergrund muss der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Serienstraftätern stehen.

Die Berliner Justizsenatorin und Berlins Innensenator haben völlig versagt und die Sicherheit der Bevölkerung in Berlin und Brandenburg grob fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Die große Gefahr, die von Uwe K. auch nach der Haft ausging, wurde offensichtlich maßlos unterschätzt.

Der Verhaftete, dessen Fall 2007 in Brandenburg für Aufsehen gesorgt hatte, soll an seinem neuen Wohnort in Berlin-Spandau mehrere Kinder teilweise schwer missbraucht haben. Am 3. Dezember 2009 wurde der Mann verhaftet. Zuvor saß er elf Jahre in Brandenburg im Gefängnis, weil er zwischen 1992 und 1995 neun Mädchen in Falkensee (Havelland) vergewaltigte. Im Januar 2007 wurde er wegen einer Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung entlassen, obwohl er als gefährlich und rückfallgefährdet eingestuft wurde.

Verbrecher machen an der Landesgrenze keinen Stopp. Dieser Fall zeigt, dass die Justiz- und Polizeibehörden in Berlin und Brandenburg besser zusammenarbeiten müssen und die Bewachung von Serienstraftätern sichergestellt werden muss. Sicherheitsverwahrte aus Berlin und Brandenburg sollten gesondert in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht werden. Seit November 2008 besteht bereits auch eine Verwaltungsvereinbarung über die Unterbringung von Jungendstraftätern im Justizvollzug des Landes Brandenburg sowie von Sicherungsverwahrten des Landes Berlin, nach der bereits ein länderübergreifender Justizvollzug möglich ist.“

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