Sozialgerichtsbarkeit in Brandenburg muss aufgabengerecht ausgestattet werden
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- Montag, 01. Februar 2010 16:30
Am 1. Februar 2010 fand im Brandenburger Landtag ein Gespräch des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion Danny Eichelbaum MdL mit der Präsidentin des Landessozialgerichts, Frau Monika Paulat, dem Direktor des Sozialgerichts Potsdam, Herr Johannes Graf v. Pfeil und der Landesvorsitzenden der Deutsche Justizgewerkschaft , Frau Sabine Wenzel zur Situation an den Brandenburger Sozialgerichten statt.
Die Gesprächspartner sind sich einig, dass die Hartz IV Gesetzgebung und die damit verbundenen Gerichtsverfahren die Sozialgerichte in Brandenburg vor enorme Herausforderungen gestellt haben. Im Bundesvergleich liegt Brandenburg im Spitzenfeld der anhängigen Verfahren.
Danny Eichelbaum machte deutlich, dass es den Betroffenen nicht zuzumuten ist, Monate auf eine Gerichtsentscheidung zu warten. Jeder Brandenburger hat den verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein zügiges Verfahren. Bereits heute leiden die Richterinnen und Richter an einem hohen Arbeitsanfall aufgrund steigender Fallzahlen und hoher Bestandsverfahren.
Das grundgesetzlich verankerte rechtliche Gehör eines jedes Bürgers muss auch an den Brandenburger Sozialgerichten gewährleistet werden. Jedem Betroffenen muss ein Gefühl von „Rechtsgeborgenheit“ gegeben werden, damit sein Vertrauen in den Rechtsstaat erhalten und gestärkt wird.
Die originären Zuständigkeiten der Sozialgerichte – beispielsweise für die Kranken-, Unfall-, Renten-, Knappschafts- und Pflegeversicherung, Schwerbehindertenangelegenheiten, Kriegsopfer- und Soldatenversorgung und die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten dürfen unter dem hohen Anfall von Hartz-IV-Fällen nicht leiden. Die Sozialgerichtsbarkeit in Brandenburg muss in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen.
Deshalb muss der Justiz als dritter Staatsgewalt und insbesondere den Sozialgerichten durch die Brandenburger Landesregierung ausreichend Personal zu Verfügung gestellt werden, um alle Verfahren zügig und rechtssicher zu erledigen.