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CDU kritisiert überlange Verfahrensdauer bei Klagen gegen Behörden in Brandenburg - In Brandenburg darf es kein Grundrechtsschutz nach Kassenlage geben

Während die Verfahren an den Brandenburger Amtsgerichten in 4-5 Monaten erledigt sind, müssen die Brandenburger bei Klagen gegen die Behörden vor den Verwaltungsgerichten durchschnittlich länger als 2, vor den Finanzgerichten durchschnittlich länger als 20 Monate und vor den Sozialgerichten länger als 1 Jahr auf eine Gerichtsentscheidung warten.

Dies geht aus einer Antwort des Brandenburger Justizministers Volkmar Schöneburg auf eine parlamentarische Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum MdL hervor.


Hierzu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum:

„Die Verfahrensdauer bei den Verwaltungs- Finanz,- und Sozialgerichten in Brandenburg ist absolut unbefriedigend. Auffällig ist dabei, dass es hierbei immer um Klagen von Bürgern gegen Entscheidungen der Behörden geht. Es ist unzumutbar, dass z.B. Rentner über 12 Monate, Steuerzahler über 20 Monate und Investoren über 24 Monate in Brandenburg auf Gerichtsentscheidungen warten müssen. Das ist insofern paradox, als gerade die Brandenburgische Verfassung (Art. 52 IV 1) im Unterschied zu allen anderen Bundesländern explizit ein Grundrecht auf ein zügiges Verfahren vorsehen. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg kommen mit durchschnittlichen Verfahrensdauern von fünf bis neun Monaten deutlich schneller ans Ziel.

Zu einem Rechtsstaat gehört, dass man Rechtschutz auch in angemessener Zeit erhält. Das ist ein Grundrecht jedes Bürgers.

Nach  dem Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichtes vom 17.12.2009 stellt bereits eine einjährige Untätigkeit, während derer das Verfahren nicht gefördert wird, eine potenzielle Gefährdung des Grundrechts auf ein zügiges Verfahren dar. Die brandenburgischen Verfassungsrichter betonten schon im letzten Jahr mit sehr klaren Worten die allgemeine politische Spartendenz in der Justiz.

Dieser Appell kommt angesichts der Aufstellung des Landeshaushaltes zur rechten Zeit. In Brandenburg darf es kein Grundrechtsschutz nach Kassenlage geben.

Die Brandenburger Verwaltungs-Finanz- und Sozialgerichte müssen zügiger als bisher zu einer – mindestens ersten – Entscheidung gelangen. Die Gerichte müssen personell und organisatorisch in die Lage versetzt werden, bürgerfreundliche Entscheidungen zu treffen. Die Landesregierung ist deshalb aufgefordert, alle Möglichkeiten zu prüfen, um Richterstellen aus anderen, weniger belasteten Gerichtszweigen auf die Sozial- und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu übertragen. Gleichzeitig müssen die Präsidien der Gerichte zur Vermeidung überlanger Verfahrenszeiten für eine möglichst gleichmäßige Belastung der Spruchkörper sorgen.

Die Justiz muss qualitativ hochwertig, zügig und schnell arbeiten und die Verfahren bürgerfreundlich erledigen. Eine gut funktionierende Justiz ist ein großer Standortvorteil im innerdeutschen Wettbewerb. Investoren, die vor der Aussicht stehen, jahrelang um eine Genehmigung streiten zu müssen, werden sich dreimal überlegen, ob sie überhaupt in Brandenburg investieren.“

Durchschnittliche ,Verfahrensdauer in Brandenburg nach den einzelnen Gerichtsbarkeiten im Jahr 2009:

 

  • Amtsgerichte- Zivilsachen: 5,1 Monate
  • Amtsgerichte- Strafsachen: 4,4 Monate
  • Landgerichte- Zivilsachen/ 1.Instanz: 9,2 Monate
  • Landgerichte- Strafsachen/ 1.Instanz: 7,1 Monate
  • Oberlandesgericht- Zivilsachen: 8,8 Monate
  • Oberlandesgericht- Strafsachen: 1,5 Monate
  • Verwaltungsgerichte: 27,2 Monate
  • Oberverwaltungsgericht/ 1.Instanz: 12,5 Monate Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 22,9 Monate
  • Sozialgerichte: 15,1 Monate
  • Landessozialgericht / Berufungen: 19,8 Monate
  • Arbeitsgerichte: 2,7 Monate

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