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Offen und sicher soll der Zugang bei den Gerichten sein - CDU fordert bessere Sicherheitsmaßnahmen an Brandenburger Gerichten

Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU - Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„In den letzten Jahren hat sich an den Gerichten die Gewaltbereitschaft erhöht. Prozessbeteiligte und Justizpersonal werden häufig Ziel von physischer Gewalt. Mit Messern, Revolvern und anderen gefährlichen Instrumenten – wie unlängst in Berlin mit Fensterscherben,– versuchen sich ungerecht behandelt fühlende Bürger in Gerichten öfter mal ihr eigenes Recht zu sprechen. Die Emotionen kochen vor allem bei den Sozial, -und Familiengerichten hoch.

Bereits im Juli des letzten Jahres hat die Präsidentin des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an den Sozialgerichten in Brandenburg angemahnt. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Sicherheit ist ein Teil der Justizgewährung. Aus Nachlässigkeit oder Kostendruck darf die Sicherheit an Brandenburgs Gerichten nicht auf der Strecke bleiben.

Das Konzept des Brandenburger Justizministeriums für die Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften aus dem Jahr 2001 muss dringend überarbeitet und an die neuen Sicherheitsanforderungen angepasst werden. Wir benötigen in Brandenburg endlich wirkungsvollere Sicherheitsmaßnahmen an den Gerichten, beispielsweise die Videoüberwachung im Ein, -und Ausgangsbereich der Gerichte , Ausweiskontrollen sowie Schulungsmaßnahmen für die Justizangestellten.
Gewalttaten, wie im letzten Jahr im Landgericht Dresden müssen in Brandenburg verhindert werden. Erforderlich ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Justizministerium, Gerichtspräsidenten und Polizei.

Waffen jeglicher Art gehören nicht in die Gerichtssäle. Das muss durch Zugangskontrollen sichergestellt werden. Ureigene Aufgabe des Justizministers ist es, die rechtsprechende Gewalt bei der ihr vom Grundgesetz übertragenen Aufgabe zu unterstützen. Das Justizministerium hat geeignete, somit auch sichere Büros und Gerichtssäle zur Verfügung zu stellen. Ferner hat der Justizminister für die Unversehrtheit von Besuchern und rechtsuchenden Bürgern zu sorgen. Die Justizverwaltung ist in der Pflicht – auch im Interesse und zum Schutz der Allgemeinheit.
Selbstverständlich verdient das Konzept einer „bürgerfreundlichen“ Justiz Unterstützung. Dies ist aber im Hinblick auf die Sicherheit aller Beteiligten nicht mit einer „offenen“ Justiz zu verwechseln.

Wir möchten keine Justizfestungen, aber ein Mindestmaß an Sicherheit für alle Prozessbeteiligten ist unabdingbar. Jeder rechtsuchende Bürger kann und soll Zugang zu „seinem“ Richter, Staatsanwalt, Rechtspfleger oder Urkundsbeamten haben. Aber bitte nur ohne Messer (LG Dresden),Machete (AG Kiel), Handfeuerwaffe (AG Essen) oder Gewehr (AG Landshut)!“

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