Rechts-und Linksextremisten dürfen an der Rechtsprechung nicht mitwirken
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- Sonntag, 14. März 2010 16:02
Zum Vorschlag des Brandenburgischen Justizministers Volkmar Schöneburg, Rechtsextremisten zukünftig als Schöffen auszuschliessen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum MdL:
"Ich halte den Vorschlag des Brandenburgischen Justizministers vor dem Hintergrund des bundesweiten Aufrufs der NPD an ihre Mitglieder, als Schöffen tätig zu werden, grundsätzlich für richtig. Die Initiative ist aber nicht neu, sondern wurde bereits von der damaligen Justizministerin Beate Blechinger ( CDU) und dem Sächsischen Justizministerium im letzten Jahr angeschoben.
Bürger, die die demokratische Grundordnung ablehnen oder bekämpfen, dürfen an der Rechtsprechung nicht mitwirken. Dies muss sich jedoch auf links-und rechtsextremistische Schöffen beziehen. Die Justiz darf auf dem linken Auge nicht blind sein. Wenn ein ehrenamtlicher Richter öffentlich die demokratische Grundordnung und die Grundrechte ablehnt und bekämpft, muss dies als „grobe Amtspflichtverletzung“ gelten . Eine solche Regelung ermöglicht dann eine Entlassung des Schöffen auch ohne Gerichtsverfahren.
Jetzt muss eine schnelle bundeseinheitliche Regelung hierzu gefunden sein.
Wenn die Brandenburger Landesregierung jedoch den Extremismus wirksam bekämpfen will, muss sie auch ihre eigenen Hausaufgaben machen. Hierzu gehört der Erhalt der Polizeiwachen und der Amtsgerichte im ländlichen Raum sowie eine gute personelle Ausstattung des Landesverfassungsschutzes."