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Brandenburger Landesregierung lässt Datenausspähung durch google street view zu

Zur Antwort der Landesregierung auf die parlamentarische Anfrage zum Internetdienst google street view erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Die Landesregierung darf nicht weiter tatenlos zugesehen, wie Google immer weiter in die Privatsphäre eindringt und aus einer Kamerahöhe von fast drei Metern über Zäune und Sichtschutzanlagen in Brandenburg späht. Darüber hinaus ist der Skandal um die rechtwidrigen gespeicherten W-Lan-Daten weiterhin ungeklärt. Die Kamerafahrten von google street view müssen auch in Brandenburg gestoppt werden.

Die Brandenburger Landesregierung hat es bis heute nicht zustande gebracht, wenigstens der Veröffentlichung von staatlichen Liegenschaften zu widersprechen. Mit Verharmlosen und Nichtstun wird man den Problemen, die Google Street View verursacht hat, jedoch nicht gerecht.

Die Brandenburger Landesregierung ist aufgefordert, endlich Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dem rechtswidrigen Ausspähen und Speichern von persönlichen Daten durch google street view in Brandenburg zu gewährleisten.  Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem US-Internetkonzern google müssen geschützt werden. Es ist erschreckend, dass ein Unternehmen problemlos und unter Verletzung von Datenschutzgesetzen persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg ausspähen kann und die staatlichen Institutionen hilflos zusehen.

Eichelbaum forderte, schon jetzt an eine Fortentwicklung durch effektivere Sanktionen denken, z. B. durch eine Erhöhung der Bußgelder bei Datenschutzverstößen, durch ein erleichtertes Beschwerdeverfahren oder durch Einführung einer Verbandsklage.

Die Brandenburger Landesregierung sollte sich an der Bundesratsinitiative des Saarlandes und der Freien Hansestadt Hamburg ein Beispiel nehmen. Nach dem Gesetzentwurf der beiden Länder sollen die gesetzlichen Regeln für die Aufnahme von Häusern, Straßen und anderer persönlichen Daten verschärft werden.

Es reicht nicht aus, die Hände in den Schoß zu legen und abzuwarten, was andere Länder machen. Seit Wochen liegt der Brandenburger Landesregierung das im Auftrag des Landes Rheinland Pfalz erstellte Rechtsgutachten des Karlsruher Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaften vor, welches zu dem Ergebnis kommt, dass der Internetdienst google street view gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Bisher hat die Brandenburger Landesregierung aber nichts unternommen, um den Schutz der persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg gegenüber google zu gewährleisten.

Konkret konstatiert das Karlsruher Rechtsgutachten, dass Google Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von rund zwei Metern machen dürfe. Dies entspreche der "üblichen Augenhöhe", die Passagiere in Autos oder Bussen erreichen könnten. Alle darüber hinaus getätigten Bilder seien aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzrechts unzulässig.“

 

Anlage

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