In Brandenburg und Berlin darf es keine Resozialisierungsexperimente bei der Sicherungsverwahrung geben
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- Sonntag, 13. Juni 2010 10:21
Zur Diskussion um den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin und Brandenburg erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum.
" Die CDU-Landtagsfraktion Brandenburg begrüßt die von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg angekündigte Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg beim Vollzug der Sicherungsverwahrung. Das Recht der Sicherungsverwahrung bedarf einer grundlegenden Überarbeitung und Neuausrichtung.
Es darf jedoch keine Resozialisierungsexperiemente geben. Schwerpunkt des Strafvollzuges von Sicherungsverwahrten muss der Ausbau von Therapieangeboten und die Verringerung der Rückfallquote sein.
Die Sicherungsverwahrten aus Berlin und Brandenburg sollten gemeinsam in einer Hochsicherheitsanstalt untergebracht werden.
Kein Täter darf unkontrolliert in Freiheit kommen, solange er für die Allgemeinheit noch eine schwerwiegende Gefahr darstellt.
Brandenburg und Berlin sollten sich hier eng mit den anderen Ländern abstimmen. Es darf keinen Flickenteppich beim Vollzug der Sicherungsverwahrung geben.
Gleichzeitig müssen die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gesetzlich neu geregelt werden. Die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind noch verbesserungsfähig. Die Möglichkeit zur Sicherungsverwahrung darf nicht eingeschränkt, sondern muss erweitert werden. Wir müssen die Opfer und das Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit in den Vordergrund stellen und nicht die Täter schützen. Ein Gericht müsse zu jeder Zeit einen hochgefährlichen, rückfallgefährdeten Schwerverbrecher einsperren können.
Die Sicherungsverwahrung muss durch ein spezielle Gerichte verhängt werden, die ihre Gefährlichkeitsprognose aufgrund fundierter fachlicher Beratung durch forensisch erfahrene Psychologen bzw. Psychiater erstellen. Ferner sind die Möglichkeiten der Führungsaufsicht auszubauen."