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Justiz in Berlin und Brandenburg stärken

Eichelbaum: „Einheitliches Richterbesoldungs- und –versorgungsrecht in Berlin und Brandenburg schaffen“

Potsdam – Zur morgigen gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses des Landtages Brandenburg mit dem Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg des Abgeordnetenhauses von Berlin erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Trotz aller blumigen Bekundungen der rot-roten Landesregierungen befindet sich die Zusammenarbeit der beiden Länder in der Justizpolitik nicht erst seit dem gescheiterten Versuch des Brandenburger Justizministers Volkmar Schöneburg, dem Land Berlin Haftplätze in Brandenburg anzubieten,  auf einem neuen Tiefpunkt.

Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Brandenburger Landesregierung deshalb auf, endlich das gemeinsame Richtergesetz Berlin/Brandenburg auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Mit dem gemeinsamen Richtergesetz müssen die richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Mitwirkungsrechte und somit die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt werden.

Notwendig ist ferner, dass der Berliner Senat und die Brandenburger Landesregierung ein einheitliches Besoldungs- und Versorgungsrecht für die Richter und Staatsanwälte in beiden Ländern einführen. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass die Besoldung in Berlin hinter der Besoldung in Brandenburg zurückbleibt. Es bedarf jetzt konkreter Schritte beider Landesregierungen, um den Anschluss an andere Bundesländer nicht zu verlieren und die Abwanderung qualifizierter Juristen zu verhindern.“

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