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CDU-Fraktion begrüßt geplante Neuordnung der Sicherungsverwahrung

Eichelbaum: „Brandenburgs Justizminister muss seine Hausaufgaben machen“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum, hat den heute von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung als „rechtssicher und europakonform“ begrüßt. Priorität habe nach wie vor der angemessene Schutz unserer Bürger vor gefährlichen Straftätern, sagte der CDU-Rechtsexperte. „Wer gemeingefährlich ist, bleibt weiterhin hinter Gittern.“

In diesem Zusammenhang forderte Eichelbaum den Brandenburger Justizminister Volkmar Schöneburg auf, dem Beispiel der Bundesregierung zu folgen und schnellstmöglich die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte beim Vollzug der Sicherungsverwahrung umsetzen.  „Herr Schöneburg muss endlich seine Hausaufgaben machen.“

Es gilt, nun möglichst schnell sowohl eine geschlossene Einrichtung für die neue Therapieunterbringung als auch einen Hochsicherheitstrakt für den Vollzug der Sicherungsverwahrung aufzubauen, sagte der CDU-Rechtsexperte. „Dazu muss Herr Schöneburg rasch Gespräche mit den anderen ostdeutschen Bundesländern  führen. Nur gemeinsam lassen sich bezahlbare Lösungen finden.“

 

Hintergrund:

Die Neuordnung ist notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Sicherungsverwahrung teilweise für menschenrechtswidrig erklärt hatte. Laut dem heute vorgelegten Gesetzentwurf wird die Sicherungsverwahrung u.a. auf Ersttäter ausgedehnt, die Rückfallverjährung für Sexualstraftäter beginnt erst nach 10 Jahren und die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist bis zum Zeitpunkt der vollständigen Vollstreckung der Freiheitsstrafe möglich.

Für sogenannte Altfälle wird neben der Sicherungsverwahrung die Therapieunterbringung für psychisch gestörte Täter eingeführt, von denen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.  Mit dem Therapieunterbringungsgesetz wird sichergestellt, dass auch künftig die Bevölkerung vor Schwerverbrechern geschützt wird und gleichzeitig die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt.

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