Bundestag verabschiedet Gesetz zur Reform der Sicherungsverwahrung - Eichelbaum: „Auch Rot-Rot muss unsere Bürger schützen“
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- Freitag, 03. Dezember 2010 08:36
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum, hat die heutige Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Sicherungsverwahrung durch die bürgerliche Bundesregierung begrüßt. Dadurch sei sichergestellt, dass Schwerstverbrecher nicht auf freien Fuß gelangten, wenn sie weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellten, sagte Eichelbaum. Er verwies dabei auf den jüngsten Fall eines aus der Sicherungsverwahrung frei gelassenen Straftäters in Duisburg, der versucht hatte, ein Mädchen zu missbrauchen. „Solche tickenden Zeitbomben gehören nicht in Freiheit, sondern hinter Gittern.“
Eichelbaum warf den rot-roten Landesregierungen in Berlin und Brandenburg vor, bisher zu wenig unternommen zu haben, um die notwendigen Veränderungen im Vollzug der Sicherungsverwahrung umzusetzen. Beide Bundesländer träfen die Regelungen völlig unvorbereitet, warnte der CDU-Rechtsexperte. „Während die bürgerliche Bundesregierung schnell und wirkungsvoll handelt, erschöpfen sich SPD und Linke in immer neuen Expertenrunden ohne Ergebnis. Das gefährdet die Sicherheit unserer Bürger.“
Eichelbaum verwies darauf, dass bis zum heutigen Tag noch keine konkreten Gespräche mit anderen Landesregierungen über die Errichtung von gemeinsamen Anstalten zur Unterbringung der Sicherungsverwahrten und zur Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz geführt wurden. Die beiden Landesregierungen hätten noch nicht einmal einen gemeinsamen Standort gefunden, monierte der CDU-Rechtsexperte.
Er nannte es zudem unverständlich, dass die Brandenburger Landesregierung im Haushalt 2011 keine finanziellen Mittel für die nach der Europäischen Menschenrechtskonvention notwendige Trennung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung vom allgemeinen Strafvollzug eingestellt habe. Unklar sei auch, ob das Justizministerium oder das Sozialministerium für die Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz zuständig sein werde. „Dass noch nicht einmal über die Anschaffung von Fußfesseln zur Entlastung der polizeilichen Überwachung von Sicherungsverwahrten entschieden wurde, zeigt, dass das Thema Innere Sicherheit bei Rot-Rot in den falschen Händen liegt.“
Hintergrund:
Das Gesetz, das am 1.1.2011 in Kraft tritt, erfüllt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und schafft mehr Sicherheit in Deutschland. In den abschließenden Beratungen konnte die Union die Erhöhung der Rückfallverjährung von 5 auf 15 Jahre und die Anordnung der Sicherungsverwahrung auch bei der Verhängung von Bewährungsstrafen durchsetzen.