Verfahrensdauer an Brandenburger Verwaltungsgerichten - Eichelbaum: „Minister Schöneburg muss weitere Maßnahmen gegen überlange Verfahren ergreifen“
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- Mittwoch, 08. Dezember 2010 11:42
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum, hat für weitere Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahrensdauer an Brandenburger Verwaltungsgerichten geworben. „Unsere Bürger haben ein Recht auf gute und schnelle Verfahren“, sagte der CDU-Rechtsexperte unter Verweis auf die Landesverfassung.
Er nannte die heute von Justizminister Schöneburg vorgestellte Ausweitung der Kammern für Altfälle einen richtigen Zwischenschritt, forderte aber weitere Initiativen. Eichelbaum regte an, die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit zu prüfen, um einen flexibleren Einsatz von Richtern zu ermöglichen.
Brandenburg ist mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer an den Verwaltungsgerichten von 32 Monaten Schlusslicht in Deutschland. In der Regel dauern Verfahren in Bayern und Baden-Württemberg 5 bzw. 9 Monate.
Eichelbaum nannte diese Differenz nicht hinnehmbar und äußerte sein Unverständnis über die Streichung von acht Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2010. „Damit hat die rot-rote Landesregierung allen rechtssuchenden Bürgern in Brandenburg einen Bärendienst erwiesen.“
Er warnte davor, dass dem Land in Folge des Gesetzentwurfes der Bundesregierung über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren zukünftig Entschädigungszahlungen bei Verfahrensverzögerungen der Brandenburger Gerichte drohen. "