CDU: Landesregierung völlig isoliert bei Reform der Sicherungsverwahrung
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- Samstag, 11. Dezember 2010 11:29
"Nachdem auch die SPD-Bundestagsfraktion im Bundestag dem Gesetz zur Reform der Sicherungsverwahrung zugestimmt hat, ist die Brandenburger Landesregierung mit ihrer Haltung zur Sicherungsverwahrung völlig isoliert. Es ist jetzt schon klar, dass der von Minister Schöneburg angekündigte Antrag Brandenburgs auf Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat scheitern wird. Ich rechne, dass Brandenburg höchstens Unterstützung vom Land Berlin bekommt, weil dort ebenfalls die Linke mitregiert, alle anderen SPD geführten Länder werden der Reform der Sicherungsverwahrung im Bundesrat zustimmen. Schon auf der Justizministerkonferenz im November diesen Jahres konnte sich Minister Schöneburg mit seiner kritischen Haltung zur Sicherungsverwahrung nicht durchsetzen. Der heutige SPD-Fraktionschef im Brandenburger Landtag, Ralf Holzschuher, hatte vor kurzem sogar noch den Erhalt der nachträglichen Sicherungsverwahrung gefordert.
Die Kritik von Justizminister Schöneburg an der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche ist unberechtigt, die Voraussetzungen sind hier strenger als bei Erwachsenen, so ist eine Vorverurteilung zu einer mindestens 7jährigen Freiheitsstrafe notwendig, bei Erwachsenen reicht eine 5 jährige Freiheitsstrafe. Außerdem hat der Bundesgerichtshof im März diesen Jahres die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche bestätigt.
Die Bundesregierung hat schnell eine europrechtskonforme Neuregelung der Sicherungsverwahrung auf den Weg gebracht, die sichergestellt, dass Schwerstverbrecher nicht auf freien Fuß gelangen, wenn sie weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellten. Der jüngste Fall eines aus der Sicherungsverwahrung frei gelassenen Straftäters in Duisburg, der versucht hatte, ein Mädchen zu missbrauchen, beweist: „Solche tickenden Zeitbomben gehören nicht in Freiheit, sondern hinter Gittern.“
Der Justizminister sollte erst einmal seine Hausaufgaben bei der Gewährleistung eines europarechtskonformen Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Brandenburg machen. Der Minister hatte seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Dezember des letzten Jahres ein Jahr Zeit, um Veränderungen beim Vollzug der Sicherungsverwahrung in den Justizvollzugsanstalten Brandenburgs vorzunehmen. Passiert ist jedoch nichts.
Eichelbaum warf den rot-roten Landesregierungen in Berlin und Brandenburg vor, bisher zu wenig unternommen zu haben, um die notwendigen Veränderungen im Vollzug der Sicherungsverwahrung umzusetzen. Beide Bundesländer träfen die Regelungen völlig unvorbereitet, warnte der CDU-Rechtsexperte. „Während die bürgerliche Bundesregierung schnell und wirkungsvoll handelt, erschöpfen sich SPD und Linke in immer neuen Expertenrunden ohne Ergebnis. Das gefährdet die Sicherheit unserer Bürger.“
Eichelbaum verwies darauf, dass bis zum heutigen Tag noch keine konkreten Gespräche mit anderen Landesregierungen über die Errichtung von gemeinsamen Anstalten zur Unterbringung der Sicherungsverwahrten und zur Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz geführt wurden. Die beiden Landesregierungen hätten noch nicht einmal einen gemeinsamen Standort gefunden, monierte der CDU-Rechtsexperte.
Er nannte es zudem unverständlich, dass die Brandenburger Landesregierung im Haushalt 2011 keine finanziellen Mittel für die nach der Europäischen Menschenrechtskonvention notwendige Trennung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung vom allgemeinen Strafvollzug eingestellt habe. Unklar sei auch, ob das Justizministerium oder das Sozialministerium für die Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz zuständig sein werde. "