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Eichelbaum: „Neues Richtergesetz ist ein Rückschritt – Brandenburg darf den Anschluss an andere Bundesländer nicht verlieren“

Zur heutigen Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte durch Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg und Berlins Justizsenatorin Giesela von der Aue erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Der dem Staatsvertrag zu Grunde liegende Entwurf des Gesetzes zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg überzeugt nicht und ist ein Rückschritt gegenüber den bisherigen Regelungen.

Mit diesem Gesetzentwurf werden die richterlichen Mitbestimmungsrechte reduziert und die Unabhängigkeit der Justiz in beiden Ländern geschwächt. Das neue Richtergesetz ist eine verpasste Gelegenheit, in beiden Ländern ein einheitliches Besoldungs -und Versorgungsrecht einzuführen.

Beide Länder bilden in Deutschland das Schlusslicht bei der Richterbesoldung. Es bedarf konkreter Schritte, um den Anschluss an andere Bundesländer nicht zu verlieren und die Abwanderung qualifizierter Juristen zu verhindern.

Statt eines Schnellschusses brauchen wir eine fachliche Diskussion in den beiden Länderparlamenten über notwendige Änderungen in den Landesverfassungen und Gesetzesanpassungen. Deshalb hätte man zumindest die Beratungen der beiden Rechtsausschüsse von Berlin und Brandenburg zum Gemeinsamen Richtergesetz am 9. Februar 2011 abwarten sollen.

Anscheinend jedoch geht den beiden rot-roten Landesregierungen Schnelligkeit vor Gründlichkeit.“

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