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Eichelbaum: DDR-Strafrichter hätte nicht als Arbeitsrichter des Landes Brandenburg eingestellt werden dürfen

Zur bekannt gewordenen Übernahme eines ehemaligen DDR-Strafrichters, der politische Urteile gegen DDR-Bürger verhängte, in den Richterdienst des Landes Brandenburg, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

Sollte der Richterwahlausschuss bei der Wahl des ehemaligen DDR-Strafrichters zum Arbeitsrichter getäuscht worden sein, muss dessen Richterernennung rückwirkend zurückgenommen werden. Nach den Stasifällen in der Justiz kommt nun auch ans Tageslicht, dass in Brandenburg in den 1990er Jahren ehemalige DDR-Richter, die politische Strafurteile gegen DDR-Bürger verhängt hatten, als Richter oder Rechtsanwälte in den Justizdienst des Landes übernommen wurden. Das ist ein unhaltbarer Zustand und belegt, dass die Vergangenheit von ehemaligen DDR-Richtern bei der Übernahme in den Justizdienst entweder nicht genau geprüft oder bewusst in Kauf genommen wurde.

Die Landesregierung muss die Öffentlichkeit umfassend darüber informieren, welche jetzt noch tätigen Richter für die Staatssicherheit tätig waren oder politische Strafurteile verhängt haben. Nicht Vertuschung, sondern Aufklärung ist das Gebot der Stunde!

Ministerpräsident Platzeck hat zu verantworten, dass das Land Brandenburg nicht zur Ruhe kommt, wenn er sich der Aufklärung in den Weg stellt.

Justizminister Schöneburg ist aufgefordert, das Parlament über die Übernahme von ehemaligen politischen DDR-Staatsanwälten und Richtern umgehend zu informieren.

Während die Opfer des SED-Unrechtsregimes immer noch an den Folgen des ihnen widerfahrenen Unrechts leiden, können Täter heute weiterhin in herausgehobenen Funktionen der Justiz tätig sein. Die CDU-Fraktion hat die Thematik auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses am 31.5.2011 gesetzt.

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